Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Cappeln (Oldenburg) - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze stehen ausreichend in unmittelbarer Nähe zur Verfügung
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04478 9484-16
Fax: 04478 9484-26
Telefon Festnetz: 04478 9484-17
E-Mail: meldeamt@cappeln.de
Kontaktperson
Herr Alexander Dedden (Standesbeamter)
Postanschrift
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Fax: 04478 9484-26
Telefon Festnetz: 04478 9484-17
E-Mail: meldeamt@cappeln.de
Frau Christine Hellmann
Postanschrift
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Fax: 04478 9484-26
Telefon Festnetz: 04478 9484-16
E-Mail: hellmann@cappeln.de
Frau Antonia Kaiser
Postanschrift
Am Markt 3
49692 Cappeln (Oldenburg)
Telefon Festnetz: 04478 9484-17
Fax: 04478 9484-26
E-Mail: kaiser@cappeln.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldebehörde, Meldewesen, Passamt
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)
Kosten
Gebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
vorübergehender Reisepass, Urlaub