Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) Vorläufigen Reisepass beantragen
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Ein vorläufiger Reisepass kann grundsätzlich ausgestellt werden.
Vorrang vor der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses hat allerdings die Beantragung eines Expresspasses. Nur, wenn eine Reise innerhalb von drei Werktagen angetreten werden muss, wird ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt.
Ein vorläufiger Reisepass kann auch für Personen zwischen null und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen
Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)
Ein vorläufiger Reisepass kann grundsätzlich ausgestellt werden.
Vorrang vor der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses hat allerdings die Beantragung eines Expresspasses. Nur, wenn eine Reise innerhalb von drei Werktagen angetreten werden muss, wird ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt.
Ein vorläufiger Reisepass kann auch für Personen zwischen null und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) Vorläufigen Reisepass beantragen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild (nach Fotomustertafel)
- wenn vorhanden: alter Reisepass/Kinderausweis/Kinderreisepass/Personalausweis
- Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- gegebenenfalls standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
- die Reiseunterlagen (als Nachweis, dass die Zeit nicht für einen Expresspass ausreicht)
Bei Ausstellung unter 18 Jahren zusätzlich:
- Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
- Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB beziehungsweise aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild (nach Fotomustertafel)
- wenn vorhanden: alter Reisepass/Kinderausweis/Kinderreisepass/Personalausweis
- Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- gegebenenfalls standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
- die Reiseunterlagen (als Nachweis, dass die Zeit nicht für einen Expresspass ausreicht)
Bei Ausstellung unter 18 Jahren zusätzlich:
- Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
- Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB beziehungsweise aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
Hinweis:
Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) Vorläufigen Reisepass beantragen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen
Voraussetzungen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) Vorläufigen Reisepass beantragen
Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen
Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) Vorläufigen Reisepass beantragen
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Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) Vorläufigen Reisepass beantragen
Ein vorläufiger Reisepass ist immer persönlich zu beantragen. Die Vertretung durch eine andere Person ist nicht möglich.
Vorläufiger Reisepass für Personen unter 18 Jahren:
- Der Antrag muss von mindestens einem Sorgeberechtigten persönlich gestellt werden.
- Kinder (egal welchen Alters) müssen zur Antragstellung mitgebracht werden.
Sollte man außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Reisepass benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen
Ein vorläufiger Reisepass ist immer persönlich zu beantragen. Die Vertretung durch eine andere Person ist nicht möglich.
Vorläufiger Reisepass für Personen unter 18 Jahren:
- Der Antrag muss von mindestens einem Sorgeberechtigten persönlich gestellt werden.
- Kinder (egal welchen Alters) müssen zur Antragstellung mitgebracht werden.
Sollte man außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Reisepass benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) Vorläufigen Reisepass beantragen
Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig.
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Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)
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- Sofortige Ausstellung (mit Wartezeit vor Ort)
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- Sofortige Ausstellung (mit Wartezeit vor Ort)
Kosten
Gebühr 26.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) Vorläufigen Reisepass beantragen
- 26 Euro
- 26 Euro zusätzlich bei nicht zuständiger Behörde
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
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- 26 Euro
- 26 Euro zusätzlich bei nicht zuständiger Behörde
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
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Nähere Informationen zum Passbild
Sollen Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Reisepass benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an.
Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.
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Nähere Informationen zum Passbild
Sollen Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Reisepass benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an.
Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
vorübergehender Reisepass, Urlaub