Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Reisepass (ePass)

    Ein vorläufiger Reisepass kann grundsätzlich ausgestellt werden.

    Vorrang vor der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses hat allerdings die Beantragung eines Expresspasses. Nur wenn eine Reise innerhalb von drei Werktagen angetreten werden muss, wird ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt.

    Ein vorläufiger Reisepass kann auch für Personen zwischen null und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird.

    Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild (nach Fotomustertafel)
    • wenn vorhanden: alter Reisepass/Kinderausweis/Kinderreisepass/Personalausweis
    • Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
    • gegebenenfalls standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
    • die Reiseunterlagen (als Nachweis, dass die Zeit nicht für einen Expresspass ausreicht)

    Bei Ausstellung unter 18 Jahren zusätzlich:

    • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
    • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
    • Bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB beziehungsweise aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes

    Hinweis:

    Bei Vorlage ausländischer Urkunden im Zusammenhang mit der Reisepassbeantragung (zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, ein Scheidungsurteil) ist die Notwendigkeit der Überbeglaubigung beziehungsweise der Haager Apostille sowie staatlich anerkannter Übersetzungen zu prüfen.

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen

    Die Beantragung eines Reisepasses soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen

    Passgesetz (PaßG)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen

    Ein vorläufiger Reisepass ist immer persönlich zu beantragen. Die Vertretung durch eine andere Person ist nicht möglich.

    Vorläufiger Reisepass für Personen unter 18 Jahren:

    • Der Antrag muss von mindestens einem Sorgeberechtigten persönlich gestellt werden.
    • Kinder (egal welchen Alters) müssen zur Antragstellung mitgebracht werden.

    Sollte man außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Reisepass benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen

    • Sofortige Ausstellung (mit Wartezeit vor Ort)

    Kosten

    Gebühr 26.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen

    • 26 Euro
    • 26 Euro zusätzlich bei nicht zuständiger Behörde

    Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Gebührenermäßigungen sind nicht vorgesehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

    Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Reisepass (ePass) - Vorläufigen Reisepass beantragen

    Nähere Informationen zum Passbild

    Sollen Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Reisepass benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an.

    Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    vorübergehender Reisepass, Urlaub

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de