Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung vorläufig
- Ein vorläufiger Reisepass kann in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden, wenn dringend einen Reisepass benötigt wird und ein Express-Reisepass nicht rechtzeitig fertig wird.
- Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
- Die Beantragung ist nur persönlich möglich.
- Für Kinder unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht muss ein Nachweis hierfür vorgelegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Nienburg/Weser - Stadtkontor
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05021 87-555
E-Mail: stadtkontor@nienburg.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung vorläufig
- Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, z.B. in Form von Reiseunterlagen
- aktuelles biometrisches Lichtbild, maximal ein Jahr alt
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Bei erstmaliger Beantragung eines Dokumentes:
Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, bei ausländischen Dokumenten mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer - soweit zutreffend, Nachweise über Namensänderungen z. B. bei Heirat oder Scheidung
Formulare
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung vorläufig
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)
Kosten
Gebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung vorläufig
- Die Gebühr ist bei Beantragung bar oder per EC-Karte zur zahlen.
- Zur Abholung muss der ggf. vorhandene bisherige Reisepass mitgeführt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
vorübergehender Reisepass, Urlaub