Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung vorläufig

    Allgemeine Informationen
    • Ein vorläufiger Reisepass kann in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden, wenn dringend einen Reisepass benötigt wird und ein Express-Reisepass nicht rechtzeitig fertig wird.
    • Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
    • Die Beantragung ist nur persönlich möglich.
    • Für Kinder unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht muss ein Nachweis hierfür vorgelegt werden.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Nienburg/Weser - Stadtkontor

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    31582 Nienburg (Weser)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 87-555

    E-Mail: stadtkontor@nienburg.de

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung vorläufig

    • Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, z.B. in Form von Reiseunterlagen
    • aktuelles biometrisches Lichtbild, maximal ein Jahr alt
    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
    • Bei erstmaliger Beantragung eines Dokumentes:
      Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, bei ausländischen Dokumenten mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
    • soweit zutreffend, Nachweise über Namensänderungen z. B. bei Heirat oder Scheidung

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)

    Kosten

    Gebühr 26.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

    Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung vorläufig

    • Die Gebühr ist bei Beantragung bar oder per EC-Karte zur zahlen.
    • Zur Abholung muss der ggf. vorhandene bisherige Reisepass mitgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    vorübergehender Reisepass, Urlaub

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de