Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Hinweise für Hildesheim: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Allgemeine Informationen

    In begründeten Einzelfällen können Sie bei persönlicher Vorsprache im Stadtbüro einen vorläufigen Reisepass erhalten, der seit dem 15.10.2004 in maschinenlesbarer Form ausgestellt wird.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Voraussetzung:
     

    • Wenn Sie glaubhaft machen, sofort einen Pass zu benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
    • Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

    Der erforderliche Antrag wird im Stadtbüro ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.

    Der vorläufige Reisepass wird im Stadtbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.
    Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens ein Jahr.

    Hinweis für USA-Reisende

    Ab dem 01.05.2006 werden die vorläufigen Reisepässe für eine visafreie Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Inernetseiten des Auswärtigen Amtes und der Amerikanischen Botschaft.

    Termine für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses können derzeit nur telefonisch unter der Rufnummer des Stadtbüros 0 51 21 / 301 - 27 00 vereinbart werden.



    Allgemeine Informationen

    In begründeten Einzelfällen können Sie bei persönlicher Vorsprache im Stadtbüro einen vorläufigen Reisepass erhalten, der seit dem 15.10.2004 in maschinenlesbarer Form ausgestellt wird.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Voraussetzung:

    • Wenn Sie glaubhaft machen, sofort einen Pass zu benötigen und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
    • Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind.

    Der erforderliche Antrag wird im Stadtbüro ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.

    Der vorläufige Reisepass wird im Stadtbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.
    Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens ein Jahr.

    Hinweis für USA-Reisende

    Ab dem 01.05.2006 werden die vorläufigen Reisepässe für eine visafreie Einreise in die USA nicht mehr akzeptiert. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Inernetseiten des Auswärtigen Amtes und der Amerikanischen Botschaft.

    Termine für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses können derzeit nur telefonisch unter der Rufnummer des Stadtbüros 0 51 21 / 301 - 27 00 vereinbart werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    32.2.1 Stadtbüro / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301-2700

    Fax: 05121 301-2800

    E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Weitere Informationen

    Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Hildesheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Stadt Hildesheim - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Hausanschrift

    Postfach 101255

    31112 Hildesheim

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009 (von: Stadt Hildesheim Webservice)

    Technisch geändert am 05.03.2020 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Hildesheim: Reisepass, Vorläufiger

    • Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (siehe unten: Fotomustertafel)
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung (siehe unten) beider sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise; hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist auch der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
    • Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis bzw. Kinderausweis oder Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (siehe unten: Fotomustertafel)
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung (siehe unten) beider sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise; hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist auch der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.

    Hinweise für Hildesheim: Reisepass Ausstellung vorläufig

    • Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis oder Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung (siehe unten) beider sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise; hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist auch der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
    • Sie können ein biometrisches Lichtbild auch vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und ebenfalls Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
    • Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.
    • Ihren alten Reisepass oder Ihren Personalausweis oder Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • bei Minderjährigen zusätzlich die Einverständniserklärung (siehe unten) beider sorgeberechtigten Elternteile sowie deren Ausweise; hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, ist auch der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
    • Sie können ein biometrisches Lichtbild auch vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und ebenfalls Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
    • Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)

    Kosten

    Gebühr 26.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

    Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hildesheim: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    vorübergehender Reisepass, Urlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)