Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Hinweise für Diepholz: Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer ca. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Auch Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Bei Reisen ins Ausland benötigen Kinder seit 26. Juni 2012 einen eigenen Pass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem Stichtag ungültig.
Zuständigkeit:
Wenn sich Ihr alleiniger Wohnsitz oder Ihr Hauptwohnsitz in Diepholz befindet, ist der Bürgerservice der Stadt Diepholz für Sie zuständig.
Für die übrigen Städte und Gemeinden im Landkreis Diepholz müssen Sie sich an die jeweilige Stadt oder Gemeinde wenden.
Gültigkeit:
Unabhängig vom Alter des Antragsstellers: 1 Jahr
Gebühr:
Die Gebühr beträgt einheitlich 26,00 Euro
Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard (ehem. EC-Karte) oder in Bar bezahlt werden.
Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, entsprechend der neuen Fotomustertafel für biometrietaugliche Bilder (http://www.biometrisches-passbild.net/)
- das bisherige Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis, vorläufiger Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass) zur Identifizierung
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen mit Geburtsort außerhalb Diepholz
- verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Heiratsurkunde bzw. Familienbuch mit Erkennbarkeit der gewählten Namensführung
- ggf. Nachweise über Namensänderungen
- ggf. Registrierschein bzw. Bundesvertriebenenausweis
Zusätzliche Informationen bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
Möchten Kinder und Jugendliche vor ihrem 18. Geburtstag einen vorläufigen Reisepass beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich.
Es reicht allerdings aus, wenn ein Erziehungsberechtigter den Reisepass beantragt und der andere Erziehungsberechtigte eine Einverständniserklärung und sein Ausweisdokument (oder Kopie des Ausweisdokumentes), zwecks Abgleich der geleisteten Unterschriften, vorlegen lässt. Bei alleinigem Sorgerecht wird ein Sorgerechtsnachweis (Negativattest vom Jugendamt oder Sorgerechtsbeschluss) benötigt.
Das Formular zur Zustimmungserklärung gibt es im Downloadbereich unten auf dieser Seite.
Das Kind/ der bzw. die Jugendliche muss bei der Antragstellung zwecks Identifizierung und Abgabe der Fingerabdrücke und Abgabe einer Unterschrift anwesend sein
Wichtig:
Da wir Ihre eigenhändige Unterschrift benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.
Hinweise:
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Reisepasses vorgeschrieben ist. Für die Einreise in einige Länder ist ein vorläufiger Reisepass nicht ausreichend.
Wir als Meldebehörde dürfen Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über die Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder erteilen. Bitte erkundigen Sie sich grundsätzlich im Reisebüro, bei der zuständigen Botschaft oder unter www.auswaertiges-amt.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Abteilung 2.0 Zentraler Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. bis Mi.: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Kontakt
Fax: 05441 909252
E-Mail: buergerservice@stadt-diepholz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)
Kosten
Gebühr 26.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Diepholz: Vorläufiger Reisepass
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
Urlaub, vorübergehender Reisepass