Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass Ausstellung vorläufig

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Team 33 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 13

    30880 Laatzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 8205-5555

    Fax: 0511 8205-3296

    E-Mail: buergerbuero@laatzen.de

    Version

    Technisch erstellt am 06.07.2017 (von: Webservice, Stadt Laatzen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Laatzen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • bisheriger Reisepass
    • Personalausweis
    • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

    Hinweise für Laatzen: Reisepass Ausstellung vorläufig

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde 
      (falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde)
    • bei Minderjährigen: unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten und
      deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
      bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts, zum Bsp. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
      (falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde)
    • bei Minderjährigen: unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten und
      deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
      bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts, zum Bsp. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts

    Formulare

    Hinweise für Laatzen: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

    Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.

    Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

    Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

    Hinweise für Laatzen: Reisepass Ausstellung vorläufig

    Kinder müssen den vorläufigen Reisepass ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben.

    Kinder müssen den vorläufigen Reisepass ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Geltungsdauer: 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)

    Kosten

    Gebühr 26.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.

    Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    vorübergehender Reisepass, Urlaub

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)