Reisepass Ausstellung vorläufig
Beschreibung
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung vorläufig
Ein vorläufiger, maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Lieferung am dritten Werktag nach Antragstellung) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann.
Ein vorläufiger, maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Lieferung am dritten Werktag nach Antragstellung) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor Reiseantritt ausgehändigt werden kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
GB2 - FB14 - Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Mitarbeitende des Bürgerbüros
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@stadt-helmstedt.de
Fax: 05351 17-1718
Telefon Festnetz: 05351 17-1717
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung vorläufig
- Identitätsnachweis,
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- oder für die Erstausstellung die Geburtsurkunde
-
aktuelles (max. 12 Monate alt), biometrisches Lichtbild
- letzte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten – ggf. mit Übersetzung), sofern das letzte Ausweisdokument noch nicht durch die Stadt Helmstedt ausgestellt wurde
- bei Personen unter 18 Jahren: Schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten samt Ausweis(-kopien)
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht
- Nachweis über den bevorstehenden Reiseantritt (z.B. Flugticket, Fährticket)
Je nach Lebenssituation können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Einbürgerungsurkunde, Namensänderungsurkunde)
- Identitätsnachweis,
- alter Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass
- oder für die Erstausstellung die Geburtsurkunde
-
aktuelles (max. 12 Monate alt), biometrisches Lichtbild
- letzte Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde bei Ledigen, Eheurkunde bei Verheirateten, Geschiedenen und Verwitweten - ggf. mit Übersetzung), sofern das letzte Ausweisdokument noch nicht durch die Stadt Helmstedt ausgestellt wurde
- bei Personen unter 18 Jahren: Schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten samt Ausweis(-kopien)
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich eine aktuelle Bescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht
- Nachweis über den bevorstehenden Reiseantritt (z.B. Flugticket, Fährticket)
Je nach Lebenssituation können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Einbürgerungsurkunde, Namensänderungsurkunde)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung vorläufig
Die betroffene Person, für die ein Reisepass beantragt werden soll, muss persönlich bei der Antragstellung dabei sein. Dies gilt auch für minderjährige Kinder.
Die betroffene Person, für die ein Reisepass beantragt werden soll, muss persönlich bei der Antragstellung dabei sein. Dies gilt auch für minderjährige Kinder.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Geltungsdauer: 1 Jahr
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung vorläufig
Geltungsdauer: Reisedauer, maximal jedoch 1 Jahr
Geltungsdauer: Reisedauer, maximal jedoch 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
0 Tage (die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort)
Kosten
Gebühr 26.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.
Hinweise für Helmstedt: Reisepass Ausstellung vorläufig
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden (Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden (Reise- und Sicherheitshinweise für Ihr Reiseland - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Stichwörter
vorübergehender Reisepass, Urlaub