Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Ein vorläufiger Personalausweis kann beantragt werden:
- falls für einen konkreten Anlass ein Personalausweis sofort benötigt wird und
- die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nach der
- Fotomustertafel)
- Hinweis: Bei gleichzeitiger Beantragung eines "richtigen" Personalausweises, wird nur ein Lichtbild für beide Dokumente benötigt.
- der jetzige Ausweis oder gültiger (Kinder-)Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- gegebenenfalls standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
- bei Kindern unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung aller Erziehungsberechtigten sowie Personalausweis beziehungsweise Reisepass beider Elternteile
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis beziehungsweise aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen
Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur möglich, wenn man gleichzeitig einen "richtigen" Personalausweis beantragt oder diesen bereits beantragt hat. Weitere Informationen unter Personalausweis - beantragen .
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen
Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises kommt man persönlich in das Bürgerbüro, da man vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters eine Unterschrift abgeben muss.
Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht erledigen.
Sollte man außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Personalausweis benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen
Gültigkeit
- maximal 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszweckes festgelegt).
- Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen
- 10 Euro
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
- 13 Euro zusätzlich bei nicht zuständiger Behörde
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ist leider nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen
Weitere Informationen zum Passbild
Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Personalausweis benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an.
Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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