Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Gesamtthemenübersicht Personalausweis

    Ein vorläufiger Personalausweis kann beantragt werden:

    • falls für einen konkreten Anlass ein Personalausweis sofort benötigt wird und
    • die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nach der
    • Fotomustertafel)
      • Hinweis: Bei gleichzeitiger Beantragung eines "richtigen" Personalausweises, wird nur ein Lichtbild für beide Dokumente benötigt.
    • der jetzige Ausweis oder gültiger (Kinder-)Reisepass 
    • Geburts- oder Heiratsurkunde beziehungsweise Abstammungsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
    • gegebenenfalls standesamtlicher Nachweis über die Namensänderung
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Zustimmungserklärung aller Erziehungsberechtigten sowie Personalausweis beziehungsweise Reisepass beider Elternteile
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis beziehungsweise aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Der Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

    Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo man mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.

    Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist nur möglich, wenn man gleichzeitig einen "richtigen" Personalausweis beantragt oder diesen bereits beantragt hat. Weitere Informationen unter Personalausweis - beantragen .

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen

    • Personalausweisgesetz (PAuswG)
    • Personalausweisverordnung (PAuswV)
    • Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises kommt man persönlich in das Bürgerbüro, da man vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters eine Unterschrift abgeben muss.

    Eine andere Person mit Vollmacht kann dies nicht erledigen.

    Sollte man außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Personalausweis benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an. Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Gültigkeit

    • maximal 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszweckes festgelegt).
    • Eine Verlängerung ist nicht möglich.

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen

    • 10 Euro
    • 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass) belegen können.
    • 13 Euro zusätzlich bei nicht zuständiger Behörde

    Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Weitere Informationen zum Passbild

    Eine Gebührenbefreiung für Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger ist leider nicht möglich.

    Sollten Sie außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zwingend einen vorläufigen Personalausweis benötigen, so fallen hier zusätzliche Gebühren an.

    Es besteht allerdings kein Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Ausweisdokumentes außerhalb der Öffnungszeiten. Die Notwendigkeit der kurzfristigen Beantragung muss entsprechend nachgewiesen/erklärt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de