Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Hinweise für Delmenhorst: Personalausweis: Vorläufiger Personalausweis
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Aktuelles
Das Bürgerbüro – eine Vielzahl städtischer Leistungen aus einer Hand.
Beschreibung
In Verwaltungsfragen ist das Bürgerbüro die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Delmenhorst. Im Dienstleistungszentrum der Verwaltung werden städtische Aufgaben gebündelt sowie verschiedene Auskünfte zur einfachen Orientierung zwischen den Fachdiensten erteilt – eine zeitsparende, unbürokratische Erstberatung.
Das Bürgerbüro bietet viele städtische Dienstleistungen aus einer Hand an und ermöglicht dadurch unkomplizierte Behördengänge. So können sich die Bürgerinnen und Bürger an-, ab- oder ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Anliegen jetzt online erledigen: Online-Service Bürgerbüro | Stadt Delmenhorst
Terminvergabe unter: https://termine.delmenhorst.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr Ab sofort ist eine Vorsprache im Bürgerbüro auch wieder ohne Terminvereinbarung möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird allerdings darum gebeten, einen Termin über das Serviceportal der Stadt Delmenhorst unter https://serviceportal.delmenhorst.de oder telefonisch unter (04221) 99-1999 zu vereinbaren. Des Weiteren können einige Anliegen auch ohne Vorsprache im Bürgerbüro online hier erledigt werden.
Kontakt
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Bürgeramt, Stadtamt, Meldeamt, Meldeangelegenheiten, Passangelegengheiten, Meldestelle
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
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