Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Thedinghausen: Vorläufiger Personalausweis

    Allgemeine Informationen

    Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises (dauert ca. 2-3 Wochen) durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

    Mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss gleichzeitig die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragt werden.

    Der vorläufige Personalausweis wird für 3 Monate ausgestellt.



    Allgemeine Informationen

    Falls Sie sofort einen Personalausweis benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises (dauert ca. 2-3 Wochen) durch die Bundesdruckerei warten können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

    Mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss gleichzeitig die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragt werden.

    Der vorläufige Personalausweis wird für 3 Monate ausgestellt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Thedinghausen: Vorläufiger Personalausweis

    An Ihr Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen. Die fertigen Dokumente können auf Wunsch auch bei den Gemeindebüros der Mitgliedsgemeinden abgeholt werden.

    An Ihr Einwohnermeldeamt im Rathaus Thedinghausen. Die fertigen Dokumente können auf Wunsch auch bei den Gemeindebüros der Mitgliedsgemeinden abgeholt werden.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    27321 Thedinghausen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Thedinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Thedinghausen: Vorläufiger Personalausweis

    • Alten Personalausweis
    • Ein aktuelles Lichtbild (Größe 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand) mit gleichmäßig hellem Hintergrund und nicht älter als 6 Monate
    • Ledige Personen: Geburtsurkunde
    • Verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: Heiratsurkunde; In beiden Fällen wird auch die Vorlage des Familienbuches akzeptiert.
    • Alten Personalausweis
    • Ein aktuelles Lichtbild (Größe 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand) mit gleichmäßig hellem Hintergrund und nicht älter als 6 Monate
    • Ledige Personen: Geburtsurkunde
    • Verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: Heiratsurkunde; In beiden Fällen wird auch die Vorlage des Familienbuches akzeptiert.

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Hinweise für Thedinghausen: Vorläufiger Personalausweis

    Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen.


    Bei Verlust Ihres Personalausweises oder auch vorläufigen Personalausweises wenden Sie sich bitte umgehend an die Samtgemeinde Thedinghausen - Einwohnermeldeamt -.

    Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen.


    Bei Verlust Ihres Personalausweises oder auch vorläufigen Personalausweises wenden Sie sich bitte umgehend an die Samtgemeinde Thedinghausen - Einwohnermeldeamt -.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, PA, vorübergehend, vorläufiger Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personaldokument, Identitätsnachweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)