Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Stelle: Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Allgemeine Informationen

    Bei Verlust Ihres Personalsweises besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. 

    Den Verlust können Sie durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen. Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.

    Rahmen
    Das persönliche Erscheinen  ist erforderlich, da  bei Antragstellung eine Unterschrift geleistet werden muss 

    Rechtliche Grundlage
    §2 Nds. Personalausweisgesetz

    Mitzubringen
    Geburtsurkunde, Kinderausweis, -alten-Personalausweis oder Reisepass, ein Lichtbild nach den neuen Vorschriften(Biometrie)


    Gebühren
    10,00 Euro



    Allgemeine Informationen

    Bei Verlust Ihres Personalsweises besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

    Den Verlust können Sie durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft machen. Gleichzeitig müssen Sie mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung Ihres neuen Personalausweises beantragen.

    Rahmen
    Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da bei Antragstellung eine Unterschrift geleistet werden muss

    Rechtliche Grundlage
    §2 Nds. Personalausweisgesetz

    Mitzubringen
    Geburtsurkunde, Kinderausweis, -alten-Personalausweis oder Reisepass, ein Lichtbild nach den neuen Vorschriften(Biometrie)


    Gebühren
    10,00 Euro



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter den Linden 18

    21435 Stelle

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr 1. Sonnabend im Monat: 08.30 - 12.00 Uhr (darüber hinaus nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4174 61-0

    Fax: +49 4174 61-60

    E-Mail: post@gemeindestelle.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 19.07.2021

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    vorübergehend, vorläufiger Personalausweis, Perso, Ausweis beantragen, Neuer PA, Ausweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Personalausweis, Personaldokument, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Beantragung, PA, Identitätsnachweis, Identitätsdokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024