Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro Ihlienworth
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hauptstraße 40
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Hauptstraße 40
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:30 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr mit LandfrauenMarkt 08:00 - 16:00 Uhr Sa. 09:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jens Mohrmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4755 912334
Fax: +49 4755 912330
E-Mail: Jens.Mohrmann@Land.Hadeln.de
Frau Elke Heitmann
Hausanschrift
Fax: +49 4755 912330
Telefon Festnetz: +49 4755 912316
E-Mail: bb.ihlienworth@Land.Hadeln.de
Frau Imke Kutz
Hausanschrift
Fax: +49 4755 912330
Telefon Festnetz: +49 4755 912316
E-Mail: bb.ihlienworth@Land.Hadeln.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00
BIC: GENODEF1SDE
Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven
Bürgerbüro Otterndorf
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Hadler Platz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Hadler Platz
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Lisa Gerdts
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4751 919041
Fax: +49 4751 919103
E-Mail: BB.Otterndorf@land.hadeln.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00
BIC: GENODEF1SDE
Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Bürgerbüro Cadenberge
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hauptstraße 40
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hauptstraße 40
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr jeden 1. + 3. Freitag von 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Dominik Zielke
Hausanschrift
Fax: +49 4777 801199
Telefon Festnetz: +49 4777 801127
E-Mail: bb.cadenberge@land.hadeln.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Samtgemeinde Land Hadeln
Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln
IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00
BIC: GENODEF1SDE
Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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