Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt, Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
27639 Wurster Nordseeküste
Kontaktperson
Frau Husmann
Frau Fernandes da Silva
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Hinweise für Wurster Nordseeküste: Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren.
Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für Kleinkinder), ausgestellt werden. - ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
- Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben.
- bei Kindern ab 6 Jahren werden 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert
- 1 Lichtbild, dass den biometrischen Anforderungen entsprechen muss (u.a. Frontalaufnahme/ nicht älter als 6 Monate)
- bei Kindern unter 16 Jahren das ausgefüllte und von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Personalausweis" sowie deren Ausweise (auch in Kopie).
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- ggf. Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, welche noch nicht über Reisepass oder Personalausweis verfügen
- Bei erstmaliger Antragsstellung in unserer Gemeinde muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden. Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar
- Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren.
Auf Antrag der Eltern kann ein Personalausweis für Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben (z.B. für Kleinkinder), ausgestellt werden. - ab 16 Jahren ist für die Beantragung keine Vollmacht der Eltern erforderlich.
- Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen selbst unterschreiben.
- bei Kindern ab 6 Jahren werden 2 digitale Fingerabdrücke gespeichert
- 1 Lichtbild, dass den biometrischen Anforderungen entsprechen muss (u.a. Frontalaufnahme/ nicht älter als 6 Monate)
- bei Kindern unter 16 Jahren das ausgefüllte und von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten unterschriebene Formular "Einverständniserklärung Personalausweis" sowie deren Ausweise (auch in Kopie).
- ggf. Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten
- ggf. Geburtsurkunde bei Säuglingen bzw. Kleinkindern, welche noch nicht über Reisepass oder Personalausweis verfügen
- Bei erstmaliger Antragsstellung in unserer Gemeinde muss immer eine Ehe-/Geburtsurkunde vorgelegt werden. Ohne Nachprüfung werden keine Daten vom alten Ausweisdokument übernommen. Unterlagen sind auch in Kopie vorlegbar
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Wurster Nordseeküste: Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Rathaus 1 DorumFachbereich 1 | Zentrale Dienste (u.a. Wahlen, Personal, Beschaffung, IT)
Fachbereich 2 | Finanzen (Steuern und Abgaben) - Rathaus NordholzFachbereich 3 | Ordnung u. Familie, Standesamt und Meldeamt
Fachbereich 4 | Bauen, Planen u. Umwelt - Personalausweis
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis
- Rathaus 1 DorumFachbereich 1 | Zentrale Dienste (u.a. Wahlen, Personal, Beschaffung, IT)Fachbereich 2 | Finanzen (Steuern und Abgaben)
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Rathaus NordholzFachbereich 3 | Ordnung u. Familie, Standesamt und MeldeamtFachbereich 4 | Bauen, Planen u. Umwelt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
Ausweis, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, PA, vorübergehend, vorläufiger Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personaldokument, Identitätsnachweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Beantragung