Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Hambühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Versonstraße 7

    29313 Hambühren

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Rathaus
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1255

    29310 Hambühren

    Öffnungszeiten

    Montag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05084 601-0

    Fax: 05084 601-37

    E-Mail: info@hambuehren.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Hambühren

    Empfänger: Gemeinde Hambühren

    IBAN: DE62 2579 1635 4008 0080 00

    BIC: GENODEF1HMN

    Bankinstitut: Volksbank Südheide eG

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Winsen (Aller) - Fachbereich I Ordnung, Soziales u. Innere Angelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Amtshof 5

    29308 Winsen (Aller)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: hinter dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: rund um das Rathaus herum
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Am Küsterdamm
      Linie:
      • Bus: Linien 820, 900, 910 960

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    nur das Erdgeschoß ist barrierefrei zugänglich

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    29305 Winsen (Aller)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Es ist jedoch auch möglich, außerhalb der Öffnungszeiten die Mitarbeiter im Rathaus zu erreichen. Allerdings sind dann vorher Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzusprechen.

    Kontakt

    Fax: 05143 9888-40

    Telefon Festnetz: 05143 9888-0

    E-Mail: info@winsen-aller.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Winsen (Aller)

    Empfänger: Gemeinde Winsen (Aller)

    IBAN: DE56 2695 1311 0059 9033 69

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Hambühren - Meldeamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1255

    29310 Hambühren

    Hausanschrift

    Versonstraße 7

    29313 Hambühren

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 08.30 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05084 601-22

    Kontaktperson

    • Gerrit Doerks (Meldeamt)
    • Kathrin Heinke (Meldeamt)

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Hambühren: Personalausweis: ausstellen - vorläufig

    • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
      • aktuell sein und
      • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hambühren: Personalausweis: ausstellen - vorläufig

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, vorläufiger Personalausweis, PA, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Beantragung, Lichtbildausweis, vorübergehend, Neuer PA, Ausweis, Personalausweis, Perso, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English