Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Ein vorläufiger Personalausweis kann in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden, wenn ein normaler Personalausweis nicht rechtzeitig fertig wird.
- Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
- Die Beantragung ist nur persönlich bzw. in Begleitung einer gesetzlichen Vertretung möglich.
- Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren ist eine Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht muss ein Nachweis vorgelegt werden.
- Ein vorläufiger Personalausweis kann in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden, wenn ein normaler Personalausweis nicht rechtzeitig fertig wird.
- Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
- Die Beantragung ist nur persönlich bzw. in Begleitung einer gesetzlichen Vertretung möglich.
- Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren ist eine Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht muss ein Nachweis vorgelegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtkontor
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05021 87-555
E-Mail: stadtkontor@nienburg.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen
- aktuelles biometrisches Lichtbild, maximal ein Jahr alt
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Bei erstmaliger Beantragung eines Dokumentes:
Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, bei ausländischen Dokumenten mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer - soweit zutreffend, Nachweise über Namensänderungen z. B. bei Heirat oder Scheidung
- aktuelles biometrisches Lichtbild, maximal ein Jahr alt
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
- Bei erstmaliger Beantragung eines Dokumentes:
Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, bei ausländischen Dokumenten mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer - soweit zutreffend, Nachweise über Namensänderungen z. B. bei Heirat oder Scheidung
Formulare
Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR
Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen
- 10,00 Euro für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
- 10,00 Euro für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Die Gebühr ist bei Beantragung bar oder per EC-Karte zur zahlen.
- Zur Abholung muss der bisherige Ausweis mitgeführt werden
- Die Gebühr ist bei Beantragung bar oder per EC-Karte zur zahlen.
- Zur Abholung muss der bisherige Ausweis mitgeführt werden
Weitere Informationen
Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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