Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Allgemeine Informationen
    • Ein vorläufiger Personalausweis kann in begründeten Ausnahmefällen ausgestellt werden, wenn ein normaler Personalausweis nicht rechtzeitig fertig wird.
    • Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises ist unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festzulegen. Sie darf einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten.
    • Die Beantragung ist nur persönlich bzw. in Begleitung einer gesetzlichen Vertretung möglich.
    • Für die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises für Kinder unter 16 Jahren ist eine Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht muss ein Nachweis vorgelegt werden.


    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Nienburg/Weser - Stadtkontor

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 4

    31582 Nienburg (Weser)

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 87-555

    E-Mail: stadtkontor@nienburg.de

    Version

    Technisch geändert am 18.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen

    • aktuelles biometrisches Lichtbild, maximal ein Jahr alt
    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
    • Bei erstmaliger Beantragung eines Dokumentes:
      Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, bei ausländischen Dokumenten mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
    • soweit zutreffend, Nachweise über Namensänderungen z. B. bei Heirat oder Scheidung

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen

    • 10,00 Euro für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Hinweise für Nienburg (Weser): Vorläufigen Personalausweis beantragen

    • Die Gebühr ist bei Beantragung bar oder per EC-Karte zur zahlen.
    • Zur Abholung muss der bisherige Ausweis mitgeführt werden

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Ausweis ausstellen, PA, Perso, Neuer PA, vorläufiger Personalausweis, Personalausweis, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, elektronischer Personalausweis, Ausweis beantragen, Identitätsnachweis, Beantragung, Ausweis, Personalausweis beantragen, vorübergehend, Lichtbildausweis, Personaldokument

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de