Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Hildesheim: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie z. B. zur Vorlage bei der Post oder bei Ihrer Bank sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen und Ihr neu beantragter Personalausweis nicht rechtzeitig fertig wird, haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.

    Für die Antragstellung müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Der erforderliche Antrag wird von uns ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.

    Der vorläufige Personalausweis wird im Stadtbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.

    Er ist längstens drei Monate gültig. Für die gleichzeitige Beantragung des vorläufigen und des endgültigen Personalausweises brauchen Sie nur ein Passbild mitzubringen.



    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie z. B. zur Vorlage bei der Post oder bei Ihrer Bank sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen und Ihr neu beantragter Personalausweis nicht rechtzeitig fertig wird, haben Sie die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen.

    Für die Antragstellung müssen Sie persönlich im Stadtbüro vorsprechen. Der erforderliche Antrag wird von uns ausgedruckt, d. h. es ist von Ihnen kein Formular auszufüllen. Sie brauchen nur Ihre Unterschrift zu leisten.

    Der vorläufige Personalausweis wird im Stadtbüro hergestellt. Sie können ihn gleich mitnehmen.

    Er ist längstens drei Monate gültig. Für die gleichzeitige Beantragung des vorläufigen und des endgültigen Personalausweises brauchen Sie nur ein Passbild mitzubringen.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    32.2.1 Stadtbüro / Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 301-2700

    Fax: 05121 301-2800

    E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Weitere Informationen

    Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Stadt Hildesheim - Stadtbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    31134 Hildesheim

    Hausanschrift

    Postfach 101255

    31112 Hildesheim

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2009

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Hildesheim: Personalausweis, Vorläufiger

    • den bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (siehe unten: Fotomustertafel)
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • den bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (siehe unten: Fotomustertafel)
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

    Hinweise für Hildesheim: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    • den bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (siehe unten: Fotomustertafel)
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
    • den bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Passbild (siehe unten: Fotomustertafel)
    • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise für Hildesheim: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.

    Die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Hinweise für Hildesheim: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Öffnungszeiten des Stadtbüros (Nur mit Terminreservierung):

    Montag und Dienstag

    7:30 - 15:00 Uhr

    Mittwoch

    7:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag

    7:30 - 18:00 Uhr

    Freitag

    7:30 - 12:00 Uhr

    Samstag

    9:00 - 12:00 Uhr

    Bitte sehen Sie von Terminanfragen per Mail ab.

    Für eine Terminreservierung nutzen Sie bitte

    vorzugsweise die Online-Terminreservierung

    unter https://www.hildesheim.de/termin.

    Hier können Sie sich einen individuellen

    Termin für Ihr Anliegen buchen.

    Wir sind derzeit bemüht, den durch die Corona-Krise

    entstandenen Rückstand abzuarbeiten. Aufgrund des

    hohen Aufkommens an Telefonaten kann es daher

    vereinzelt zu Problemen in der telefonischen

    Erreichbarkeit kommen. Wir bitten dieses zu

    entschuldigen und weisen darauf hin, dass eine

    Vorsprache ohne Terminvereinbarung nicht möglich ist.

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    vorübergehend, vorläufiger Personalausweis, Perso, Ausweis beantragen, Neuer PA, Ausweis, Lichtbildausweis, elektronischer Personalausweis, Ausweis ausstellen, Personalausweis, Personaldokument, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Beantragung, PA, Identitätsnachweis, Identitätsdokument

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024