Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Heiko Räther
Lukas Kaesler
Swenja Bethmann
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-187
E-Mail: s.bethmann@bad-salzdetfurth.de
Dominic Borchert
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-202
E-Mail: d.borchert@bad-salzdetfurth.de
Petra Briehl
Kevin Bütefisch
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-121
Fax: 05063 999-111
E-Mail: k.buetefisch@bad-salzdetfurth.de
Melanie Gerlach
Stefan Hoffmeister
Sonja Klima
Carola Koch
Pascal Loth
Christoph Oeltze
Tina Otto
Monika Plünnecke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-150
Fax: 05063 999-111
E-Mail: m.pluennecke@bad-salzdetfurth.de
Josef Ringe-Krause
Jeniffer Roggatz
Petra Schmette
Hausanschrift
Fax: 05063 999-111
Telefon Festnetz: 05063 999-188
E-Mail: p.schmette@bad-salzdetfurth.de
Monika Socha
Jörg Werner
Andrea Wiese
Birgit Ziemann
Eike Hillebrecht
Lara Hache
Florian Laue
Darleen Mühlke
Tobias Neubauer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-181
Fax: 05063 999-111
E-Mail: t.neubauer@bad-salzdetfurth.de
Michelle Pape
Internet
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Lara Hache
Sonja Klima
Andrea Wiese
Stadt Bad Salzdetfurth
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Christopher Block
Sina Gebhardt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 05063 999-144
Fax: 05063 999-111
E-Mail: s.gebhardt@bad-salzdetfurth.de
Andrea Wiese
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
Stichwörter
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