Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Allgemeine Informationen

    Sollten Sie mit dem vorläufigen Personalausweis verreisen wollen, so informieren Sie sich bitte vor Beginn Ihrer Reise über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Reiselandes.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Die Personalausweis-/Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuhrberger Straße 4

    30938 Burgwedel

    Kontakt

    Fax: 05139 8973-414

    Telefon Festnetz: 05139 8973-500

    E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    • Personaldokument zum Ausweisen: alter Personalausweis oder Reisepass
      Geburtsurkunde bei Familienstand "ledig" oder
    • Heiratsurkunde bei Familienstand "verheiratet, geschieden, verwitwet"
    • aktuelles biometrisches Lichtbild im Format (45x35mm, HöhexBreite)

    • ggf. Verlustanzeige Personalausweis

    Formulare

    Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Der Antrag und ggf. die Verlusterklärung werden vor Ort elektronisch aufgenommen.

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz (PAuswG) vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) in der zurzeit geltenden Fassung

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet ein gültiges Personaldokument zu besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel direkt bei Vorsprache ausgestellt und ausgehändigt.

    Kosten

    Gebühr 10.00 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR

    Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Die Gebühr beträgt 10,00 €.

    Bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer anderen als der zuständigen Stelle wird ein Zuschlag von 13,00 € berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Der vorläufige Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn ein glaubhaft gemachter Antrag vorliegt, aus dem hervor geht, dass die Person sofort ein Personaldokument benötigt.

    Der vorläufige Personalausweis für die die Zeit dieses Zweckes zu befristen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Personaldokument, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, vorläufiger Personalausweis, PA, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, Beantragung, Lichtbildausweis, vorübergehend, Neuer PA, Ausweis, Personalausweis, Perso, Personalausweis beantragen, Identitätsnachweis, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English