Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Sollten Sie mit dem vorläufigen Personalausweis verreisen wollen, so informieren Sie sich bitte vor Beginn Ihrer Reise über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Reiselandes.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Die Personalausweis-/Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personaldokument zum Ausweisen: alter Personalausweis oder Reisepass
Geburtsurkunde bei Familienstand "ledig" oder - Heiratsurkunde bei Familienstand "verheiratet, geschieden, verwitwet"
- aktuelles biometrisches Lichtbild im Format (45x35mm, HöhexBreite)
- ggf. Verlustanzeige Personalausweis
Formulare
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Der Antrag und ggf. die Verlusterklärung werden vor Ort elektronisch aufgenommen.
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis - Personalausweisgesetz (PAuswG) vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) in der zurzeit geltenden Fassung
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Monate
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet ein gültiges Personaldokument zu besitzen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel direkt bei Vorsprache ausgestellt und ausgehändigt.
Kosten
Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.00 EUR
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Die Gebühr beträgt 10,00 €.
Bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer anderen als der zuständigen Stelle wird ein Zuschlag von 13,00 € berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Der vorläufige Personalausweis wird nur ausgestellt, wenn ein glaubhaft gemachter Antrag vorliegt, aus dem hervor geht, dass die Person sofort ein Personaldokument benötigt.
Der vorläufige Personalausweis für die die Zeit dieses Zweckes zu befristen.
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Vorläufigen Personalausweis beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021
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