Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Vorläufigen Personalausweis beantragen

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Aktuelles

    Pass-, Ausweis- und Meldeangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Seele-Straße 7

    38122 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerservice Bohlweg 33 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1)  Kontakt mit uns auf. Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen  Otto-von-Guericke-Straße Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier . Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Bitte melden Sie sich dazu telefonisch unter 0531 470 6072 an.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701((Bürgertelefon))

    Fax: 0531 4706099

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    • Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, einwohneramt, 32.4, Eiwo, meso, passamt, anmeldeamt, bürgercenter, einwohnermeldamt, einwohnmeldeamt, Einwohnermeldeabteilung, einwohnermeldeabteilung, anwohnermeldeamt, Einwohnermelderamt, Meldeamt, Servicecenter, Friedrich-Seele-Str., allgemeine bürgerangelegeneheiten, einwohnermeldemat, Einwohner meldeamt, Bürgerbüro

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    Technisch erstellt am 22.08.2019 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

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    - Braunschweig

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    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1)  Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) Dienstag: 08:00  Uhr bis 15:30 Uhr *) Mittwoch: 08:00  Uhr bis 12:00 Uhr *) Donnerstag: 08:00  Uhr bis 15:30 Uhr *) Freitag: 08:00  Uhr bis 13:00 Uhr *) Samstag: 09:00  Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter =>  Online-Reservierung   oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen  Otto-von-Guericke-Straße Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier . Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten  bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

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    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4706099

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    Technisch erstellt am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
    • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

    • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

    Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • in Deutschland gemeldet sind,
    • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

    • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
      • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
    • Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.

    Fristen

    Geltungsdauer: 3 Monate

    Kosten

    Gebühr 10.0 EUR

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Gebühr 13.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:     

    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 03.06.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, PA, vorübergehend, vorläufiger Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personaldokument, Identitätsnachweis, Perso, Identitätsdokument, Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Ausweis ausstellen, Neuer PA, Beantragung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)