Vogelgrippe
Beschreibung
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".
Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind, z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.
Hinweise für Stade: Geflügelpest
Die Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann.
© Landkreis Stade
Es gibt verschiedene Typen der Erreger, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Seit dem ersten Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland gelten verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.
Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören unter anderem die Aufstallungspflicht sowie das Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel.
Schutzmaßnahmen werden aufgrund von Risikobewertungen angeordnet. Diese Risikobewertungen sind individuell in der Regel von den zuständigen Landkreisen durchzuführen. Durch die unterschiedlichen Risikobewertungen kann es zu unterschiedlichen Maßnahmen in den Landkreisen sowie auch in anderen Bundesländern kommen.
Einer Risikobewertung sind alle relevanten Aspekte zugrunde zu legen, insbesondere gehören hierzu
- die Meldung kranker oder verendeter Wildvögel,
- die Ergebnisse der Untersuchung von Wildvögeln auf Geflügelpest,
- das Vorhandensein von Brut- und Rastplätzen von Wildvögeln,
- die Anzahl von Geflügelhaltungen im eigenen Landkreis; der Landkreis Stade weist eine hohe Geflügeldichte (Hobbyhaltungen sowie gewerbliche Stall- und Freilandhaltungen) auf sowie
- die Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen im eigenen Bundesland (hier Niedersachsen) sowie benachbarten Bundesländern (hier insbesondere Schleswig-Holstein und Hamburg).
Aufstallungspflicht
Bei einer Aufstallungspflicht müssen die Tiere wie folgt gehalten werden:
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Schutzvorrichtung, die folgende Eigenschaften erfüllt:
- eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und
- eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 mm.
Empfehlung des Veterinäramtes des Landkreises Stade
Aufgrund der Geflügelpestgeschehen in den Jahren 2016/2017, 2020/2021 und 2021/2022 ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Herbst- und Wintermonaten wegen der Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden muss.
Daher empfehlen wir, die Sommermonate zu nutzen, um sogenannte Schutzvorrichtungen zu erstellen, unter denen Geflügel während der Stallpflicht tierschutzgerechter gehalten werden kann.
Die Geflügelpest (auch Aviäre Influenza, AI oder Vogelgrippe genannt) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann.
© Landkreis Stade
Es gibt verschiedene Typen der Erreger, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Seit dem ersten Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland gelten verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.
Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören unter anderem die Aufstallungspflicht sowie das Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel.
Schutzmaßnahmen werden aufgrund von Risikobewertungen angeordnet. Diese Risikobewertungen sind individuell in der Regel von den zuständigen Landkreisen durchzuführen. Durch die unterschiedlichen Risikobewertungen kann es zu unterschiedlichen Maßnahmen in den Landkreisen sowie auch in anderen Bundesländern kommen.
Einer Risikobewertung sind alle relevanten Aspekte zugrunde zu legen, insbesondere gehören hierzu
- die Meldung kranker oder verendeter Wildvögel,
- die Ergebnisse der Untersuchung von Wildvögeln auf Geflügelpest,
- das Vorhandensein von Brut- und Rastplätzen von Wildvögeln,
- die Anzahl von Geflügelhaltungen im eigenen Landkreis; der Landkreis Stade weist eine hohe Geflügeldichte (Hobbyhaltungen sowie gewerbliche Stall- und Freilandhaltungen) auf sowie
- die Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen im eigenen Bundesland (hier Niedersachsen) sowie benachbarten Bundesländern (hier insbesondere Schleswig-Holstein und Hamburg).
Aufstallungspflicht
Bei einer Aufstallungspflicht müssen die Tiere wie folgt gehalten werden:
- in geschlossenen Ställen oder
- unter einer Schutzvorrichtung, die folgende Eigenschaften erfüllt:
- eine geschlossene, überstehende und nach oben gegen Einträge gesicherte Abdeckung und
- eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 mm.
Empfehlung des Veterinäramtes des Landkreises Stade
Aufgrund der Geflügelpestgeschehen in den Jahren 2016/2017, 2020/2021 und 2021/2022 ist davon auszugehen, dass auch in den kommenden Herbst- und Wintermonaten wegen der Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden muss.
Daher empfehlen wir, die Sommermonate zu nutzen, um sogenannte Schutzvorrichtungen zu erstellen, unter denen Geflügel während der Stallpflicht tierschutzgerechter gehalten werden kann.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jarck
Zuständig für
- Sonstiges: Verwaltung
Fax: 04141 12-3913
E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de
Telefon Festnetz: 04141 12-3937
Frau Dr. Scheiko
Frau Dr. Staecker
Telefon Festnetz: 04141 12-3924
Fax: 04141 12-3913
Frau Stüven
Zuständig für
- Sonstiges: Verwaltung
E-Mail: veterinaerwesen@landkreis-stade.de
Fax: 04141 12-3913
Telefon Festnetz: 04141 12-3934
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich II - Ordnung & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 25
Gebühren: nein
Am Rathaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Informationen zum Thema "Geflügelpest/Vogelgrippe" auf den Seiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Informationen zur Tierseuchenbekämpfung in Niedersachsen auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Hinweise für Stade: Geflügelpest
Weitere Informationen zur Geflügelpest bzw. Tierseuchenbekämpfung können Sie den folgenden Internetseiten entnehmen:
- Informationen zum Thema "Geflügelpest/Vogelgrippe" auf den Seiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Informationen zur Tierseuchenbekämpfung in Niedersachsen auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Geflügelpest, immer wieder aktuelles Thema (LAVES)
- Informationen zum Thema Geflügelpest auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
- tagesaktuelle Übersicht über die aktuellen Feststellungen der Geflügelpest in Deutschland auf der Seite des TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) (um alle Feststellungen der Geflügelpest sehen zu können, geben Sie bitte beim Abfragemodus "Alle verfügbaren Fälle darstellen" an)
Weitere Informationen zur Geflügelpest bzw. Tierseuchenbekämpfung können Sie den folgenden Internetseiten entnehmen:
- Informationen zum Thema "Geflügelpest/Vogelgrippe" auf den Seiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Informationen zur Tierseuchenbekämpfung in Niedersachsen auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Geflügelpest, immer wieder aktuelles Thema (LAVES)
- Informationen zum Thema Geflügelpest auf den Seiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI)
- tagesaktuelle Übersicht über die aktuellen Feststellungen der Geflügelpest in Deutschland auf der Seite des TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) (um alle Feststellungen der Geflügelpest sehen zu können, geben Sie bitte beim Abfragemodus "Alle verfügbaren Fälle darstellen" an)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Vogelgrippe