Vogelgrippe
Beschreibung
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".
Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind, z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Vogelgrippe
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Ansprechpartner
Veterinäramt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beier
Frau Dr. Dubbels
Frau Dr. Jungnitz
Herr Meyer
Herr Dr. Wiedner
Herr Dr. Wendt
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Vogelgrippe
Sobald der Verdacht auf Vogelgrippe bei Geflügelhaltern besteht, muss dies unmittelbar dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Sobald der Verdacht auf Vogelgrippe bei Geflügelhaltern besteht, muss dies unmittelbar dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Informationen zum Thema "Geflügelpest/Vogelgrippe" auf den Seiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Informationen zur Tierseuchenbekämpfung in Niedersachsen auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Vogelgrippe