Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

    Beschreibung

    Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Einheitsgemeinde Twist - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Flensbergstraße 7

    49767 Twist

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstagnachmittag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Samstag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05936 9330-33

    Fax: 05936 9330-44

    Telefon Festnetz: 05936 9330-33

    E-Mail: falk@twist-emsland.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ordeniederung 1

    49716 Meppen

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
      Linie:
      • Bus: 993

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 15 62

    49705 Meppen

    Kontakt

    Fax: 05931 44-3621

    Telefon Festnetz: 05931 44-0

    E-Mail: landkreis@emsland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Verlusterklärung Kfz-Kennzeichen
    Vollmacht zur Fahrzeugzulassung - NEU
    Zulassung: Info - SEPA
    SEPA-Lastschriftmandat, gültig ab 24.03.2014
    SEPA-Lastschriftmandat (ausfüllbar)
    Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, fehlende Prüfplaketten, beschädigte Schilder, unleserliche Schilder, Diebstahl, Verlust von Kennzeichen, unleserliche Kennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de