Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
Beschreibung
Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
Falls Kennzeichenschilder durch leichte Auffahrunfälle verbogen oder witterungsbedingt unleserlich werden, müssen diese ersetzt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette
Beschädigte Kennzeichenschilder:
Bei Ersatz des vorderen Kennzeichens:
- bei Kennzeichen der Stadt Oldenburg:
- altes Schild
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- bei auswärtigen Kennzeichen (nur wenn die Anschrift des Halters bereits in der Zulassungsbescheinigung I eingetragen ist)
- beide alten Schilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Zusätzlich, wenn eine andere Person das oder die Kennzeichen tauschen möchte:
-
- Schriftliche Vollmacht (siehe Dokument im Download)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person
Bei Ersatz des hinteren Kennzeichens:
- bei Kennzeichen der Stadt Oldenburg:
- altes Schild
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
- bei auswärtigen Kennzeichen (nur wenn die Anschrift des Halters bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist):
- beide alten Schilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
Zusätzlich, wenn eine andere Person das oder die Kennzeichen tauschen möchte:
-
- Schriftliche Vollmacht (siehe Dokument im Download)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person
Bei Ersatz beider Kennzeichen:
- bei Kennzeichen der Stadt Oldenburg:
- beide alten Schilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
- bei auswärtigen Kennzeichen (nur wenn die Anschrift des Halters bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist):
- beide alten Schilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
Zusätzlich, wenn eine andere Person das oder die Kennzeichen tauschen möchte:
-
- Schriftliche Vollmacht (siehe Dokument im Download)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person
Hinweis
Für den Austausch auswärtiger Kennzeichen (sofern die Anschrift des Halters in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht die Adresse in der Stadt Oldenburg enthält), wenden Sie sich bitte an die bislang zuständige Zulassungsbehörde.
Gleiches gilt bei anderen, auswärtigen Kennzeichen.
Beschädigte / verlorene Plaketten:
- Kennzeichenschilder
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Hauptuntersuchungsbericht,
- Nur erforderlich, wenn das hintere Kennzeichenschild betroffen ist und der Termin der Hauptuntersuchung in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ersichtlich oder nicht leserlich ist.
Zusätzlich, wenn eine andere Person die Plakette/n tauschen möchte:
-
- Schriftliche Vollmacht (siehe Dokument im Download)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette
Hinweise
- Auswärtige Kennzeichen können getauscht werden, wenn
- das Kfz nach Oldenburg umgeschrieben wurde und der Umkennzeichnungsverzicht genutzt wurde
- Auswärtige Kennzeichen können nicht getauscht werden, wenn
- das Kfz nicht nach Oldenburg umgeschrieben worden ist. Dann müssen Sie sich mit der bislang zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung setzen
- Nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk und Kennzeichenmitnahme (OL-Kennzeichen) muss bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung neuer Kennzeichenschilder beantragt werden.
Beschädigte/verlorene Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette)
Wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder eine solche beschädigt ist, müssen diese auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern ersetzt oder angebracht werden.
Ein Antrag kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette
- 3,80 EUR für die Absiegelung des vorderen Kennzeichens
- 4,30 EUR für die Absiegelung des hinteren Kennzeichens
- 5,50 EUR für die Absiegelung beider Kennzeichen
Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, fehlende Prüfplaketten, beschädigte Schilder, unleserliche Schilder, Diebstahl, Verlust von Kennzeichen, unleserliche Kennzeichen