Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

    Beschreibung

    Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen

    Falls Kennzeichenschilder durch leichte Auffahrunfälle verbogen oder witterungsbedingt unleserlich werden, müssen diese ersetzt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3185

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden. Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte. Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » "Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum "Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung - nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette

    Beschädigte Kennzeichenschilder:

    Bei Ersatz des vorderen Kennzeichens:

    • bei Kennzeichen der Stadt Oldenburg:
      • altes Schild
      • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • bei auswärtigen Kennzeichen (nur wenn die Anschrift des Halters bereits in der Zulassungsbescheinigung I eingetragen ist)
      • beide alten Schilder
      • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein

    Zusätzlich, wenn eine andere Person das oder die Kennzeichen tauschen möchte:

      • Schriftliche Vollmacht (siehe Dokument im Download)
      • Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person

    Bei Ersatz des hinteren Kennzeichens:

    • bei Kennzeichen der Stadt Oldenburg:
      • altes Schild
      • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
      • Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
    • bei auswärtigen Kennzeichen (nur wenn die Anschrift des Halters bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist):
      • beide alten Schilder
      • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
      • Bericht der Hauptuntersuchung (HU)

    Zusätzlich, wenn eine andere Person das oder die Kennzeichen tauschen möchte:

      • Schriftliche Vollmacht (siehe Dokument im Download)
      • Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person

    Bei Ersatz beider Kennzeichen:

    • bei Kennzeichen der Stadt Oldenburg:
      • beide alten Schilder
      • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
      • Bericht der Hauptuntersuchung (HU)
    • bei auswärtigen Kennzeichen (nur wenn die Anschrift des Halters bereits in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist):
      • beide alten Schilder
      • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
      • Bericht der Hauptuntersuchung (HU)

    Zusätzlich, wenn eine andere Person das oder die Kennzeichen tauschen möchte:

      • Schriftliche Vollmacht (siehe Dokument im Download)
      • Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person

    Hinweis

    Für den Austausch auswärtiger Kennzeichen (sofern die Anschrift des Halters in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht die Adresse in der Stadt Oldenburg enthält), wenden Sie sich bitte an die bislang zuständige Zulassungsbehörde.

    Gleiches gilt bei anderen, auswärtigen Kennzeichen.

    Beschädigte / verlorene Plaketten:

    • Kennzeichenschilder
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Hauptuntersuchungsbericht,
      • Nur erforderlich, wenn das hintere Kennzeichenschild betroffen ist und der Termin der Hauptuntersuchung in der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ersichtlich oder nicht leserlich ist.

    Zusätzlich, wenn eine andere Person die Plakette/n tauschen möchte:

      • Schriftliche Vollmacht (siehe Dokument im Download)
      • Gültiger Ausweis der bevollmächtigen Person

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette

    Hinweise

    • Auswärtige Kennzeichen können getauscht werden, wenn
    • Auswärtige Kennzeichen können nicht getauscht werden, wenn
      • das Kfz nicht nach Oldenburg umgeschrieben worden ist. Dann müssen Sie sich mit der bislang zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung setzen
    • Nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk und Kennzeichenmitnahme (OL-Kennzeichen) muss bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung neuer Kennzeichenschilder beantragt werden.

    Beschädigte/verlorene Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette)

    Wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat oder eine solche beschädigt ist, müssen diese auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern ersetzt oder angebracht werden.

    Ein Antrag kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter gestellt werden.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Beschädigtes Kennzeichen oder beschädigte Plakette

    • 3,80 EUR für die Absiegelung des vorderen Kennzeichens
    • 4,30 EUR für die Absiegelung des hinteren Kennzeichens
    • 5,50 EUR für die Absiegelung beider Kennzeichen

    Die Gebühren der Bürgerbüros Mitte und Nord können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, fehlende Prüfplaketten, beschädigte Schilder, unleserliche Schilder, Diebstahl, Verlust von Kennzeichen, unleserliche Kennzeichen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de