Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

    Beschreibung

    Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

    Hinweise für Verden: Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)

    Allgemeine Informationen

    Bei Diebstahl der Kennzeichen muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Original-Hauptuntersuchungsbericht (z. B. TÜV, DEKRA)
      Der Original-HU-Bericht ist immer vorzulegen. Die bisher ausgeübte Praxis, dass Stempel in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 bzw. Kopien von HU-Berichten akzeptiert werden, wird nicht mehr angewendet.
    • Personalausweis oder alternativ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
    • Verlusterklärung bei verlorenen Kennzeichen
    • Anzeigenaufnahme der Polizei bei Diebstahl
    • bei Vertretung: Vollmacht/Einverständniserklärung über die Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse (pdf-Formular, s. u.) und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
    • wenn nur ein Kennzeichen verloren/gestohlen wurde, ist das noch vorhandene mitzubringen.

    Welche Gebühren fallen an?
    Die Grundgebühr beträgt 27,60 Euro. Hinzukommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens oder für die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.



    Allgemeine Informationen

    Bei Diebstahl der Kennzeichen muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Original-Hauptuntersuchungsbericht (z. B. TÜV, DEKRA)
      Der Original-HU-Bericht ist immer vorzulegen. Die bisher ausgeübte Praxis, dass Stempel in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 bzw. Kopien von HU-Berichten akzeptiert werden, wird nicht mehr angewendet.
    • Personalausweis oder alternativ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
    • Verlusterklärung bei verlorenen Kennzeichen
    • Anzeigenaufnahme der Polizei bei Diebstahl
    • bei Vertretung: Vollmacht/Einverständniserklärung über die Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse (pdf-Formular, s. u.) und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
    • wenn nur ein Kennzeichen verloren/gestohlen wurde, ist das noch vorhandene mitzubringen.

    Welche Gebühren fallen an?
    Die Grundgebühr beträgt 27,60 Euro. Hinzukommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens oder für die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67

    27283 Verden (Aller)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 15-245

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    unleserliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Verlust von Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, unleserliche Schilder, fehlende Prüfplaketten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)