Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
Beschreibung
Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Hinweise für Verden: Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
Bei Diebstahl der Kennzeichen muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Original-Hauptuntersuchungsbericht (z. B. TÜV, DEKRA)
Der Original-HU-Bericht ist immer vorzulegen. Die bisher ausgeübte Praxis, dass Stempel in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 bzw. Kopien von HU-Berichten akzeptiert werden, wird nicht mehr angewendet. - Personalausweis oder alternativ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Verlusterklärung bei verlorenen Kennzeichen
- Anzeigenaufnahme der Polizei bei Diebstahl
- bei Vertretung: Vollmacht/Einverständniserklärung über die Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse (pdf-Formular, s. u.) und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
- wenn nur ein Kennzeichen verloren/gestohlen wurde, ist das noch vorhandene mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 27,60 Euro. Hinzukommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens oder für die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Bei Diebstahl der Kennzeichen muss eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs erforderlich. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Original-Hauptuntersuchungsbericht (z. B. TÜV, DEKRA)
Der Original-HU-Bericht ist immer vorzulegen. Die bisher ausgeübte Praxis, dass Stempel in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 bzw. Kopien von HU-Berichten akzeptiert werden, wird nicht mehr angewendet. - Personalausweis oder alternativ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
- Verlusterklärung bei verlorenen Kennzeichen
- Anzeigenaufnahme der Polizei bei Diebstahl
- bei Vertretung: Vollmacht/Einverständniserklärung über die Bekanntgabe der kraftfahrzeugsteuerlichen Verhältnisse (pdf-Formular, s. u.) und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
- wenn nur ein Kennzeichen verloren/gestohlen wurde, ist das noch vorhandene mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundgebühr beträgt 27,60 Euro. Hinzukommen ggf. weitere Gebühren für u. a. die Zuteilung und Reservierung eines Wunschkennzeichens oder für die Ausstellung einer Feinstaubplakette. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Formulare
Hinweise für Verden: Verlust / Diebstahl von Kennzeichenschildern (Umkennzeichnung)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
unleserliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Verlust von Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, unleserliche Schilder, fehlende Prüfplaketten