Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
Beschreibung
Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Hinweise für Stade: Umkennzeichnung
Vereinzelt kann es notwendig sein oder es wird aus anderen Gründen gewünscht, ein anderes Kennzeichen für das Fahrzeug zu wählen z.B. soll das jetzige Kennzeichen an das neue Fahrzeug, das alte Fahrzeug soll aber weiter genutzt werden und auf den bisherigen Halter zugelassen bleiben.
Hier kommt dann die Umkennzeichnung zum tragen.
Auch wird eine Umkennzeichnung notwendig, wenn ein oder beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten. Hierbei sei es dahingestellt, ob der Verlust durch Verlieren der Kennzeichenschilder oder durch Diebstahl erfolgt.
Vereinzelt kann es notwendig sein oder es wird aus anderen Gründen gewünscht, ein anderes Kennzeichen für das Fahrzeug zu wählen z.B. soll das jetzige Kennzeichen an das neue Fahrzeug, das alte Fahrzeug soll aber weiter genutzt werden und auf den bisherigen Halter zugelassen bleiben.
Hier kommt dann die Umkennzeichnung zum tragen.
Auch wird eine Umkennzeichnung notwendig, wenn ein oder beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten. Hierbei sei es dahingestellt, ob der Verlust durch Verlieren der Kennzeichenschilder oder durch Diebstahl erfolgt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Stade: Umkennzeichnung
Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:
Kfz-Zulassungsstelle Stade
Harburger Str. 193
1.OG
21680 Stade
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude
Ostmoorweg 3
21614 Buxtehude
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld
im Rathaus der Samtgemeinde
Herrenstr. 25
21698 Harsefeld
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten
im Rathaus der Samtgemeinde
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten
Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:
Kfz-Zulassungsstelle Stade
Harburger Str. 193
1.OG
21680 Stade
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude
Ostmoorweg 3
21614 Buxtehude
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld
im Rathaus der Samtgemeinde
Herrenstr. 25
21698 Harsefeld
Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten
im Rathaus der Samtgemeinde
Mittelweg 2
21709 Himmelpforten
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04161 7152-0
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Hinweise für Stade: Umkennzeichnung
Für die Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
> Bei Verlust nur eines Kennzeichenschildes ist das verbliebene Kennzeichenschild vorzulegen.
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; vormals Fahrzeugbrief)
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist), sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, kann bei der Prüforganisation welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift angefordert werden.
> gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie hier.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Für die Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:
> Bei Verlust nur eines Kennzeichenschildes ist das verbliebene Kennzeichenschild vorzulegen.
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)
> Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; vormals Fahrzeugbrief)
> aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist), sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, kann bei der Prüforganisation welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift angefordert werden.
> gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt
> SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)
> bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie hier.
Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.
Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.
Formulare
Hinweise für Stade: Umkennzeichnung
- KFZ-Antrag SonstigesAntrag zur Beantragung weiterer Zulassungsvorgänge.
- KFZ-SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerKontoangaben zum Einzug der Kfz-Steuer. dieses Formular ist bei der Zulassung notwendig, ohne diese Angaben ist keine Fahrzeugzulassung möglich.
- KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung)Information für die Bürger betreffend der Verwendung ihrer Daten im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren.
- KFZ-Antrag SonstigesAntrag zur Beantragung weiterer Zulassungsvorgänge.
- KFZ-Merkblatt zum Datenschutz (Zulassung)Information für die Bürger betreffend der Verwendung ihrer Daten im Zusammenhang mit den Zulassungsverfahren.
- KFZ-SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-SteuerKontoangaben zum Einzug der Kfz-Steuer. dieses Formular ist bei der Zulassung notwendig, ohne diese Angaben ist keine Fahrzeugzulassung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stade: Umkennzeichnung
Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.
Rechtsgrundlagen:
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.
Rechtsgrundlagen:
- Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)
- Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Hinweise für Stade: Umkennzeichnung
Sie können den Antrag auf Umkennzeichnung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies schon vor der Umkennzeichnung, Online, über diesen Link, tun.
Sie können den Antrag auf Umkennzeichnung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies schon vor der Umkennzeichnung, Online, über diesen Link, tun.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stade: Umkennzeichnung
Die Kennzeichenschilder sind schnellstmöglich zu ersetzen.
Die Kennzeichenschilder sind schnellstmöglich zu ersetzen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stade: Umkennzeichnung
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stade: Umkennzeichnung
Wenn Sie jemanden mit der Durchführung der Angelegenehit beauftragen, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.
Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.
Wenn Sie jemanden mit der Durchführung der Angelegenehit beauftragen, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.
Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
unleserliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Verlust von Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, unleserliche Schilder, fehlende Prüfplaketten