Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

    Beschreibung

    Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

    Hinweise für Stade: Umkennzeichnung

    Allgemeine Informationen

    Vereinzelt kann es notwendig sein oder es wird aus anderen Gründen gewünscht, ein anderes Kennzeichen für das Fahrzeug zu wählen z.B. soll das jetzige Kennzeichen an das neue Fahrzeug, das alte Fahrzeug soll aber weiter genutzt werden und auf den bisherigen Halter zugelassen bleiben.

    Hier kommt dann die Umkennzeichnung zum tragen.

    Auch wird eine Umkennzeichnung notwendig, wenn ein oder beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten. Hierbei sei es dahingestellt, ob der Verlust durch Verlieren der Kennzeichenschilder oder durch Diebstahl erfolgt.



    Allgemeine Informationen

    Vereinzelt kann es notwendig sein oder es wird aus anderen Gründen gewünscht, ein anderes Kennzeichen für das Fahrzeug zu wählen z.B. soll das jetzige Kennzeichen an das neue Fahrzeug, das alte Fahrzeug soll aber weiter genutzt werden und auf den bisherigen Halter zugelassen bleiben.

    Hier kommt dann die Umkennzeichnung zum tragen.

    Auch wird eine Umkennzeichnung notwendig, wenn ein oder beide Kennzeichenschilder in Verlust geraten. Hierbei sei es dahingestellt, ob der Verlust durch Verlieren der Kennzeichenschilder oder durch Diebstahl erfolgt.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Stade: Umkennzeichnung

    Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

    Kfz-Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193

    1.OG

    21680 Stade

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Herrenstr. 25

    21698 Harsefeld

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Mittelweg 2

    21709 Himmelpforten

    Im Landkreis Stade stehen Ihnen die folgenden Stellen für Zulassungsangelegenheiten zur Verfügung:

    Kfz-Zulassungsstelle Stade

    Harburger Str. 193

    1.OG

    21680 Stade

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Buxtehude

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Harsefeld

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Herrenstr. 25

    21698 Harsefeld

    Kfz-Zulassungs-Aussenstelle Himmelpforten

    im Rathaus der Samtgemeinde

    Mittelweg 2

    21709 Himmelpforten

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Buxtehude

    Adresse

    Hausanschrift

    Ostmoorweg 3

    21614 Buxtehude

    Öffnungszeiten

    Die KFZ-Zulassungsstellen in Stade und Buxtehude sind bei vorheriger Terminvergabe geöffnet, Montag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Dienstag 08:00 – 12:00 und 13:00 – 15:30 Mittwoch 08:00 – 12:00 Donnerstag 08:00 – 12:00 13:00 – 17:00 Freitag 08:00 – 12:00 Termine können online unter www.landkreis-stade.de/Terminvergabe sowie per E-Mail unter termin-zulassung@landkreis-stade.de vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04161 7152-0

    E-Mail: zulassung-buxtehude@landkreis-stade.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Hinweise für Stade: Umkennzeichnung

    Für die Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    > Antrag auf Umkennzeichnung

    > Bei Verlust nur eines Kennzeichenschildes ist das verbliebene Kennzeichenschild vorzulegen.

    > Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)

    > Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; vormals Fahrzeugbrief)

    > aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist), sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, kann bei der Prüforganisation welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift angefordert werden.

    > gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt

    > SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.

    Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

    Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie hier.

    Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.

    Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Für die Umkennzeichnung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    > Antrag auf Umkennzeichnung

    > Bei Verlust nur eines Kennzeichenschildes ist das verbliebene Kennzeichenschild vorzulegen.

    > Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)

    > Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II; vormals Fahrzeugbrief)

    > aktuellen Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (entfällt wenn das Fahrzeug noch keine 36 Monate alt ist), sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, kann bei der Prüforganisation welche die letzte Hauptuntersuchung durchgeführt hat, eine Zweitschrift angefordert werden.

    > gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt

    > SEPA-Lastschriftmandat (für die Kfz-Steuer)

    > bei Beauftragung eines Dritten benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht, sowie seinen gültigen Personalausweis, bitte denken Sie daran, dass Sie die Bevollmächtigung auch bei Ehepaaren benötigen.

    Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.

    Bitte beachten Sie: Für die Zulassung auf Firmen und Minderjährige gelten besondere Bestimmungen. Diese finden Sie hier.

    Sollten Sie einen Wunsch bezüglich des Kennzeichens haben, können Sie hier ein Wunschkennzeichen wählen.

    Die Vollständig- und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die Bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.

    Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.

    Formulare

    Hinweise für Stade: Umkennzeichnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stade: Umkennzeichnung

    Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.

    Rechtsgrundlagen:

    - Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    - Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

    - Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

    - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

    - Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

    Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.

    Rechtsgrundlagen:

    - Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV)

    - Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)

    - Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

    - Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG 2002)

    - Elektromobilitätsgesetz (EmoG)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Hinweise für Stade: Umkennzeichnung

    Sie können den Antrag auf Umkennzeichnung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Das notwendige Antragsformular können Sie hier  herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies schon vor der Umkennzeichnung, Online, über diesen Link, tun.

    Sie können den Antrag auf Umkennzeichnung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

    Das notwendige Antragsformular können Sie hier herunterladen oder direkt am PC ausfüllen.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, können Sie dies schon vor der Umkennzeichnung, Online, über diesen Link, tun.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stade: Umkennzeichnung

    Die  Kennzeichenschilder sind schnellstmöglich zu ersetzen.

    Die Kennzeichenschilder sind schnellstmöglich zu ersetzen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Stade: Umkennzeichnung

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen ist Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese fallen je nach Umfang der Zulassungsangelegenheit unterschiedlich aus.

    Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stade: Umkennzeichnung

    Wenn Sie jemanden mit der Durchführung der Angelegenehit beauftragen, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.


    Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.

    Wenn Sie jemanden mit der Durchführung der Angelegenehit beauftragen, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf. Die Pflicht für Vollmachten besteht auch für Eheleute.


    Da die Zulassungsangelegenheiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden, können Sie hier direkt einen Termin vereinbaren.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    unleserliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Verlust von Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, unleserliche Schilder, fehlende Prüfplaketten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)