Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

    Beschreibung

    Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

    Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: ersetzen

    Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit, Beschädigung usw. ist jederzeit ohne besonderen Antrag im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen möglich.

    Ebenfalls ist eine Erneuerung der Landkreissiegel oder TüV-Plakette möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.

    Seit dem 01.01.2015 müssen, je nach Fahrzeugart, beide Kennzeichen vorgelegt werden, auch wenn nur ein Kennzeichen  beschädigt bzw. nicht mehr leserlich ist. Grund dafür ist das neue Online-Abmeldeverfahren.

    Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

    Wichtiger Hinweis

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Diese erfolgt ausschließlich beim Landkreis Heidekreis in Soltau oder Bad Fallingbostel. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

    Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit, Beschädigung usw. ist jederzeit ohne besonderen Antrag im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen möglich.

    Ebenfalls ist eine Erneuerung der Landkreissiegel oder TüV-Plakette möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.

    Seit dem 01.01.2015 müssen, je nach Fahrzeugart, beide Kennzeichen vorgelegt werden, auch wenn nur ein Kennzeichen beschädigt bzw. nicht mehr leserlich ist. Grund dafür ist das neue Online-Abmeldeverfahren.

    Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

    Wichtiger Hinweis

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Diese erfolgt ausschließlich beim Landkreis Heidekreis in Soltau oder Bad Fallingbostel. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen - ersetzen

    Seit 01. Juli 2008 können Sie Ihre KFZ-Angelegenheiten auch hier vor Ort im Bürgerbüro Schneverdingen erledigen.
    Seit 01. Juli 2008 können Sie Ihre KFZ-Angelegenheiten auch hier vor Ort im Bürgerbüro Schneverdingen erledigen.

    Ansprechpartner

    Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    29640 Schneverdingen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung, Fundbüro, Gewerbeamt

    Version

    Technisch erstellt am 14.05.2014 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Technisch geändert am 14.12.2022 (von: Webservice, Stadt Schneverdingen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogteistraße 19

    29683 Bad Fallingbostel

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

    Internet

    Formulare

    Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen

    Version

    Technisch erstellt am 08.02.2010 (von: Steffan Voß)

    Technisch geändert am 04.01.2023 (von: Webservice, Landkreis Heidekreis)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: ersetzen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)

    • amtliches bzw. amtliche Kennzeichen

    • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig  war). Sollten Sie keinen aktuellen TÜV-Bericht besitzen und die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung in der vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein vermerkt ist, übernehmen wir dieses Datum

    • Eine schriftliche Vollmacht müssen Sie nur bei Vertretung durch eine Privatperson ausstellen. Wir benötigen keine Vollmacht, wenn z. B. Autohäuser, Lackierereien, etc. den Kfz-Vorgang erledigen. Ist das Fahrzeug auf eine Firma oder Personenvereinigung zugelassen, ist die Vollmacht durch den Geschäftsführer oder Prokuristen auszustellen, bei Vereinen durch den Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten.
      Von dem Vollmachtgeber ist das Original bzw. die Kopie des Personalausweises (auch vorläufiger Personalausweis) oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)

    • amtliches bzw. amtliche Kennzeichen

    • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war). Sollten Sie keinen aktuellen TÜV-Bericht besitzen und die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung in der vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein vermerkt ist, übernehmen wir dieses Datum

    • Eine schriftliche Vollmacht müssen Sie nur bei Vertretung durch eine Privatperson ausstellen. Wir benötigen keine Vollmacht, wenn z. B. Autohäuser, Lackierereien, etc. den Kfz-Vorgang erledigen. Ist das Fahrzeug auf eine Firma oder Personenvereinigung zugelassen, ist die Vollmacht durch den Geschäftsführer oder Prokuristen auszustellen, bei Vereinen durch den Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten.
      Von dem Vollmachtgeber ist das Original bzw. die Kopie des Personalausweises (auch vorläufiger Personalausweis) oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: ersetzen

    Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

    Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Heidekreis: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren

    Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.

    Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    unleserliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Verlust von Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, unleserliche Schilder, fehlende Prüfplaketten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)