Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
Beschreibung
Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: ersetzen
Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit, Beschädigung usw. ist jederzeit ohne besonderen Antrag im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen möglich.
Ebenfalls ist eine Erneuerung der Landkreissiegel oder TüV-Plakette möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Seit dem 01.01.2015 müssen, je nach Fahrzeugart, beide Kennzeichen vorgelegt werden, auch wenn nur ein Kennzeichen beschädigt bzw. nicht mehr leserlich ist. Grund dafür ist das neue Online-Abmeldeverfahren.
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Wichtiger Hinweis
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Diese erfolgt ausschließlich beim Landkreis Heidekreis in Soltau oder Bad Fallingbostel. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Ein Austausch eines Kennzeichenschildes (oder auch beider Kennzeichenschilder) aufgrund schlechter Lesbarkeit, Beschädigung usw. ist jederzeit ohne besonderen Antrag im Bürgerbüro der Stadt Schneverdingen möglich.
Ebenfalls ist eine Erneuerung der Landkreissiegel oder TüV-Plakette möglich, sofern diese aufgrund von Abnutzung nicht mehr lesbar sind oder durch äußere Einwirkung beschädigt wurden.
Seit dem 01.01.2015 müssen, je nach Fahrzeugart, beide Kennzeichen vorgelegt werden, auch wenn nur ein Kennzeichen beschädigt bzw. nicht mehr leserlich ist. Grund dafür ist das neue Online-Abmeldeverfahren.
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Wichtiger Hinweis
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Diese erfolgt ausschließlich beim Landkreis Heidekreis in Soltau oder Bad Fallingbostel. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen - ersetzen
Ansprechpartner
Stadt Schneverdingen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Kfz-Zulassung, Fundbüro, Gewerbeamt
Landkreis Heidekreis - Landkreis Heidekreis - Fachgruppe Verkehrsteuerung, Zulassung, Fahrerlaubnis
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag u. Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Internet
Formulare
Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: ersetzen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- amtliches bzw. amtliche Kennzeichen
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war). Sollten Sie keinen aktuellen TÜV-Bericht besitzen und die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung in der vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein vermerkt ist, übernehmen wir dieses Datum
- Eine schriftliche Vollmacht müssen Sie nur bei Vertretung durch eine Privatperson ausstellen. Wir benötigen keine Vollmacht, wenn z. B. Autohäuser, Lackierereien, etc. den Kfz-Vorgang erledigen. Ist das Fahrzeug auf eine Firma oder Personenvereinigung zugelassen, ist die Vollmacht durch den Geschäftsführer oder Prokuristen auszustellen, bei Vereinen durch den Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten.
Von dem Vollmachtgeber ist das Original bzw. die Kopie des Personalausweises (auch vorläufiger Personalausweis) oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- amtliches bzw. amtliche Kennzeichen
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war). Sollten Sie keinen aktuellen TÜV-Bericht besitzen und die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung in der vorliegenden Zulassungsbescheinigung Teil I oder im Fahrzeugschein vermerkt ist, übernehmen wir dieses Datum
- Eine schriftliche Vollmacht müssen Sie nur bei Vertretung durch eine Privatperson ausstellen. Wir benötigen keine Vollmacht, wenn z. B. Autohäuser, Lackierereien, etc. den Kfz-Vorgang erledigen. Ist das Fahrzeug auf eine Firma oder Personenvereinigung zugelassen, ist die Vollmacht durch den Geschäftsführer oder Prokuristen auszustellen, bei Vereinen durch den Vorsitzenden oder Vertretungsberechtigten.
Von dem Vollmachtgeber ist das Original bzw. die Kopie des Personalausweises (auch vorläufiger Personalausweis) oder der Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen.
Voraussetzungen
Hinweise für Schneverdingen: Kfz-Kennzeichen: ersetzen
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Die Beantragung kann persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Heidekreis: Im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallende Gebühren
Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.
Bei den dieser Leistung zugeordneten Formularen finden Sie eine Übersicht über die im Rahmen der Kfz-Zulassung beim Heidekreis anfallenden Gebühren. Die dort aufgeführten Beträge stellen keine verbindliche Auskunft dar, da sich die Gebührenhöhe im Einzelfall durch zusätzlich erforderliche Maßnahmen erhöhen kann.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
unleserliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Verlust von Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, unleserliche Schilder, fehlende Prüfplaketten