Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

    Beschreibung

    Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Osterholzer Straße 23

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 930-2001

    Fax: 04791 930-2099

    E-Mail: zulassungsstelle@landkreis-osterholz.de

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2022

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen - ersetzen

    • § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen - ersetzen

    • bei Verlust von einem oder beiden Kennzeichen: 27,10€
    • bei Unbrauchbarkeit von einem Kennzeichen: 4,10€
    • bei Unbrauchbarkeit von beiden Kennzeichen: 5,60€
    • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens
    • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. wenn der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil IIan eine Bank zurückzuschicken ist.
    • bei Verlust von einem oder beiden Kennzeichen: 27,10€
    • bei Unbrauchbarkeit von einem Kennzeichen: 4,10€
    • bei Unbrauchbarkeit von beiden Kennzeichen: 5,60€
    • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren für die Zuteilung eines Wunschkennzeichens
    • ggf. zuzüglich weiterer Gebühren wenn z.B. wenn der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil IIan eine Bank zurückzuschicken ist.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Osterholz: Kfz-Kennzeichen - ersetzen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 31.01.2024

    Stichwörter

    fehlende Prüfplaketten, Verlust von Kennzeichen, unleserliche Kennzeichen, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, Diebstahl, unleserliche Schilder, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, beschädigte Schilder

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024