Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz
Beschreibung
Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.
Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt (z. B. durch Unfall) oder mit der Zeit unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie eine neue Plakette auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.
Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter an einem der Standorte des BürgerService (siehe unten) stellen.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder oder eines Kennzeichenschildes ist eine Umkennzeichnung notwendig. Näheres dazu erfahren Sie in den Dienstleistungen "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl" und "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust".
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt (z. B. durch Unfall) oder mit der Zeit unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie eine neue Plakette auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.
Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter an einem der Standorte des BürgerService (siehe unten) stellen.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder oder eines Kennzeichenschildes ist eine Umkennzeichnung notwendig. Näheres dazu erfahren Sie in den Dienstleistungen "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl" und "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens
Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).
Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Bevollmächtigte / Vertreter:
ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass - für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass - für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll - der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
- der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
- bisherige(s) Kennzeichenschild(er)
zusätzlich bei Beantragung:
- durch Bevollmächtigte / Vertreter:
ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass - für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass - für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll - der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
- der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach.
Formulare
Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens
Wenn ein Kennzeichen in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde, müssen Sie auch im eigenen Interesse die Umkennzeichnung unverzüglich beantragen, damit nach dem verlorenen Kennzeichen polizeilich gefahndet werden kann und Missbrauch ausgeschlossen wird.
Wenn ein Kennzeichenschild nachgesiegelt werden soll, weil es beschädigt wurde, unleserlich geworden ist oder die Plakette sich abgelöst hat, sollten Sie ebenfalls zeitnah den BürgerService aufsuchen. Fahrten mit nicht oder schlecht lesbarem Kennzeichenschild stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Wenn ein Kennzeichen in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde, müssen Sie auch im eigenen Interesse die Umkennzeichnung unverzüglich beantragen, damit nach dem verlorenen Kennzeichen polizeilich gefahndet werden kann und Missbrauch ausgeschlossen wird.
Wenn ein Kennzeichenschild nachgesiegelt werden soll, weil es beschädigt wurde, unleserlich geworden ist oder die Plakette sich abgelöst hat, sollten Sie ebenfalls zeitnah den BürgerService aufsuchen. Fahrten mit nicht oder schlecht lesbarem Kennzeichenschild stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens
- Absiegelung eines Kennzeichenschildes: 3,60 EUR (vorn) bzw. 4,10 EUR (hinten)
- Absiegelung zweier Schilder: 5,10 EUR
ACHTUNG: Die Gebühr gilt nur für die Nachsiegelung eines / zweier beschädigten / r oder unleserlichen / r Kennzeichen / s, nicht für die Umkennzeichnung wegen Diebstahl / Verlustes.
- Absiegelung eines Kennzeichenschildes: 3,60 EUR (vorn) bzw. 4,10 EUR (hinten)
- Absiegelung zweier Schilder: 5,10 EUR
ACHTUNG: Die Gebühr gilt nur für die Nachsiegelung eines / zweier beschädigten / r oder unleserlichen / r Kennzeichen / s, nicht für die Umkennzeichnung wegen Diebstahl / Verlustes.
Weitere Informationen
Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens
- Broschüre BürgerServiceBroschüre BürgerService 2015
- Online-Terminvergabe Landkreis HarburgTermine im BürgerService, Führerscheinstelle, Migration
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
- Kraftfahrzeugkennzeichen auf Wunsch ändern
- KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService - Joker
- Online-Terminvergabe Landkreis HarburgTermine im BürgerService, Führerscheinstelle, Migration
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust
- Kraftfahrzeugkennzeichen auf Wunsch ändern
- Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl
- KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService - Joker
- Broschüre BürgerServiceBroschüre BürgerService 2015
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
unleserliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Verlust von Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, unleserliche Schilder, fehlende Prüfplaketten