Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz

    Beschreibung

    Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.

    Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens

    Allgemeine Informationen

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt (z. B. durch Unfall) oder mit der Zeit unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie  eine neue Plakette auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.

    Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter an einem der Standorte des BürgerService (siehe unten) stellen.

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder oder eines Kennzeichenschildes ist eine Umkennzeichnung notwendig. Näheres dazu erfahren Sie in den Dienstleistungen "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl" und "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust".



    Allgemeine Informationen

    Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt (z. B. durch Unfall) oder mit der Zeit unleserlich geworden sind oder wenn sich eine Plakette (Stempelplakette oder Prüfplakette) vom Kennzeichen gelöst hat, müssen Sie eine neue Plakette auf den bisherigen oder auf neuen Kennzeichenschildern angebracht werden.

    Den Antrag können Sie persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter an einem der Standorte des BürgerService (siehe unten) stellen.

    Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder oder eines Kennzeichenschildes ist eine Umkennzeichnung notwendig. Näheres dazu erfahren Sie in den Dienstleistungen "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Diebstahl" und "Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz wegen Verlust".



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens

    Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

    Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99833

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Seevetal-Hittfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Reitbahn 6

    21218 Seevetal

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99832

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Buchholz i.d.N.

    Adresse

    Hausanschrift

    Innungsstraße 6

    21244 Buchholz i.d. Nordheide

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuch ist nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-800

    Fax: +49 4171 693-99831

    E-Mail: buergerservice@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige Kennzeichenschilder

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)

    zusätzlich bei Beantragung:

    • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
      ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
    • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
      Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass 
    • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
    • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
      komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche  Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
    • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
    • der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach.

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • bisherige(s) Kennzeichenschild(er)

    zusätzlich bei Beantragung:

    • durch Bevollmächtigte / Vertreter:
      ausgestellte Vollmacht (siehe unten) und Ihr Personalausweis oder Reisepass
    • für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
      Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
    • für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
    • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
      komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
    • der Zulassung auf Minderjährige füllen Sie bitte die entsprechende Einwilligungserklärung (siehe unten) aus.
    • der Zulassung auf eine betreute Person weisen Sie bitte die Betreuung in Form des Betreuerausweises nach.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens

    Wenn ein Kennzeichen in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde, müssen Sie auch im eigenen Interesse die Umkennzeichnung unverzüglich beantragen, damit nach dem verlorenen Kennzeichen polizeilich gefahndet werden kann und Missbrauch ausgeschlossen wird.

    Wenn ein Kennzeichenschild nachgesiegelt werden soll, weil es beschädigt wurde, unleserlich geworden ist oder die Plakette sich abgelöst hat, sollten Sie ebenfalls zeitnah den BürgerService aufsuchen. Fahrten mit nicht oder schlecht lesbarem Kennzeichenschild stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

    Wenn ein Kennzeichen in Verlust geraten ist oder gestohlen wurde, müssen Sie auch im eigenen Interesse die Umkennzeichnung unverzüglich beantragen, damit nach dem verlorenen Kennzeichen polizeilich gefahndet werden kann und Missbrauch ausgeschlossen wird.

    Wenn ein Kennzeichenschild nachgesiegelt werden soll, weil es beschädigt wurde, unleserlich geworden ist oder die Plakette sich abgelöst hat, sollten Sie ebenfalls zeitnah den BürgerService aufsuchen. Fahrten mit nicht oder schlecht lesbarem Kennzeichenschild stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Harburg: Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz eines beschädigten oder unleserlichen Kennzeichens

    • Absiegelung eines Kennzeichenschildes: 3,60 EUR (vorn) bzw. 4,10 EUR (hinten)
    • Absiegelung zweier Schilder: 5,10 EUR

    ACHTUNG: Die Gebühr gilt nur für die Nachsiegelung eines / zweier beschädigten / r oder unleserlichen / r Kennzeichen / s, nicht für die Umkennzeichnung wegen Diebstahl / Verlustes.

    • Absiegelung eines Kennzeichenschildes: 3,60 EUR (vorn) bzw. 4,10 EUR (hinten)
    • Absiegelung zweier Schilder: 5,10 EUR

    ACHTUNG: Die Gebühr gilt nur für die Nachsiegelung eines / zweier beschädigten / r oder unleserlichen / r Kennzeichen / s, nicht für die Umkennzeichnung wegen Diebstahl / Verlustes.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 31.01.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Stichwörter

    unleserliche Kennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, Verlust von Kennzeichen, beschädigte Schilder, Diebstahl, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, unleserliche Schilder, fehlende Prüfplaketten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)