Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Rhede (Ems) - Ordnungsamt/Gewerbe/Feuerwehrwesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Rhede (Ems), Markt
Linie:- Bus: 611
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1134
26898 Rhede (Ems)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Abweichende Öffnungszeiten Sozialamt Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Holger Knak (Fachbereichsleitung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, Paypal, Überweisung, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Rhede (Ems)
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
IBAN: DE08 2666 1494 0000 1643 00
Bankinstitut: Emsländische Volksbank
Gemeinde Rhede (Ems)
Empfänger: Gemeinde Rhede (Ems)
IBAN: DE06 2665 0001 0017 0000 19
Bankinstitut: Sparkasse Emsland
Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 62
49705 Meppen
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Kreishaus
Linie:- Bus: 993
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Denise Schulz
Telefon Festnetz: 05931 44-4045
E-Mail: denise.schulz@emsland.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe / im sozialen Dienst Tätige / Handelsvertreter
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Baustellenabsicherung, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Verkehr regeln