Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Frau J. Schröder
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Edewecht
Hausanschrift
E-Mail: j.schroeder@ammerland.de
Telefon Festnetz: 04488 56-1640
Fax: 04488 56-1139
Frau F. Siems
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Rastede
Hausanschrift
E-Mail: f.siems@ammerland.de
Telefon Festnetz: 04488 56-1641
Fax: 04488 56-1139
Frau K. Gadke
Zuständig für
- Sonstiges: Gemeinde Apen
Hausanschrift
Fax: 04488 56-1139
E-Mail: k.gadke@ammerland.de
Telefon Festnetz: 04488 56-1651
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Verkehrsregelung, Veranstaltungen, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Straßenfest, Baustelleneinrichtung, Verkehr regeln, Baustellenabsicherung, Sondernutzungen