Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Straßenverkehr und Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Frickensteinplatz 2

    26721 Emden

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Für die Stadtverwaltung Emden gelten folgende allgemeine Öffnungszeiten: Montags - Donnerstags 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstags 14.30 - 17.00 Uhr Freitags 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4921 870

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sondernutzungen, Verkehrsregelung, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Baustelleneinrichtung, Baustellenabsicherung, Straßenfest, Verkehr regeln, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de