Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

    Hinweise für Osterholz: Verkehrsraumeinschränkung und Baustellen

    Allgemeine Informationen

    Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

      • Aufgrabungen im Straßenraum
      • Straßenbau
      • Arbeiten im Seitenraum
      • Aufstellung eines Gerüstes

    müssen gesichert werden.

    Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

    Sie finden alle erforderlichen Antragsunterlagen auf der rechten Seite unter "Formulare".

    Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Anträge auch online zu stellen. Hierfür klicken Sie bitte unter "Links" auf der rechten Seite auf die jeweilige Dienstleistung.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

    Hinweise für Osterholz: Verkehrsraumeinschränkung und Baustellen

    Die Zuständigkeit liegt bis auf die folgenden Ausnahmen beim Landkreis Osterholz.

    Die Gemeinde Schwanewede ist in Ihrem Gebiet zuständig für alle Gemeindestraßen. Der Landkreis Osterholz ist im Gebiet der Gemeinde Schwanewede zuständig für alle Kreis- und Landesstraßen.

    Die Stadt Osterholz-Scharmbeck ist in Ihrem Gebiet die zuständige Straßenverkehrsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Osterholz-Scharmbeck - Ordnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    27711 Osterholz-Scharmbeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04791 17-0

    Fax: 04791 17-304

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Container im öffentlichen Verkehrsraum, Verkehr regeln, Verkehrsregelung, Baustellenabsicherung, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtung, Straßenfest, Sondernutzungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de