Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Hinweise für Osterholz: Verkehrsraumeinschränkung und Baustellen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
-
- Aufgrabungen im Straßenraum
-
- Straßenbau
-
- Arbeiten im Seitenraum
-
- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Sie finden alle erforderlichen Antragsunterlagen auf der rechten Seite unter "Formulare".
Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Anträge auch online zu stellen. Hierfür klicken Sie bitte unter „Links“ auf der rechten Seite auf die jeweilige Dienstleistung.
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.
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- Aufgrabungen im Straßenraum
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- Straßenbau
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- Arbeiten im Seitenraum
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- Aufstellung eines Gerüstes
müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Sie finden alle erforderlichen Antragsunterlagen auf der rechten Seite unter "Formulare".
Es besteht zudem die Möglichkeit Ihre Anträge auch online zu stellen. Hierfür klicken Sie bitte unter "Links" auf der rechten Seite auf die jeweilige Dienstleistung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Hinweise für Osterholz: Verkehrsraumeinschränkung und Baustellen
Die Zuständigkeit liegt bis auf die folgenden Ausnahmen beim Landkreis Osterholz.
Die Gemeinde Schwanewede ist in Ihrem Gebiet zuständig für alle Gemeindestraßen. Der Landkreis Osterholz ist im Gebiet der Gemeinde Schwanewede zuständig für alle Kreis- und Landesstraßen.
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck ist in Ihrem Gebiet die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Die Zuständigkeit liegt bis auf die folgenden Ausnahmen beim Landkreis Osterholz.
Die Gemeinde Schwanewede ist in Ihrem Gebiet zuständig für alle Gemeindestraßen. Der Landkreis Osterholz ist im Gebiet der Gemeinde Schwanewede zuständig für alle Kreis- und Landesstraßen.
Die Stadt Osterholz-Scharmbeck ist in Ihrem Gebiet die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner
Sachgebiet Verkehrslenkung / Schülerbeförderung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Schulz
Gemeinde Lilienthal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 bis 12:30 Uhr Dienstag: 8:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Osterholz: Verkehrsraumeinschränkung und Baustellen
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Hinweise für Osterholz: Verkehrsraumeinschränkung und Baustellen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Baustellenabsicherung, Verkehr regeln