Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Hinweise für Tostedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen
Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf einer Erlaubnis. Dies gilt z.B. für das Aufstellen eines Containers zum Abtransport für Schutt oder Grünabfälle. Auch ein vorübergehendes Lagern von Baumaterial fällt unter diese Vorschrift.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Hinweise für Tostedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen
Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei den Gemeinden. Für die Gemeinde Tostedt können Sie sich an die Samtgemeinde Tostedt wenden. Auf Kreisstraßen, Landesstraßen und Bundesstraßen ist der Landkreis zuständig.
Ansprechpartner
Verkehrsbehördliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung: Montag bis Donnerstag 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Tostedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen
Ein Antrag ist formlos schriftlich oder per Mail mindestens 1 Woche vor Beginn der Sondernutzung bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Tostedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen
Für eine Sondernutzungserlaubnis fällt eine Gebühr von 30,00 € an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Baustellenabsicherung, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Verkehr regeln