Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

    Hinweise für Tostedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen

    Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf einer Erlaubnis. Dies gilt z.B. für das Aufstellen eines Containers zum Abtransport für Schutt oder Grünabfälle. Auch ein vorübergehendes Lagern von Baumaterial fällt unter diese Vorschrift.

    Die Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf einer Erlaubnis. Dies gilt z.B. für das Aufstellen eines Containers zum Abtransport für Schutt oder Grünabfälle. Auch ein vorübergehendes Lagern von Baumaterial fällt unter diese Vorschrift.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

    Hinweise für Tostedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen

    Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei den Gemeinden. Für die Gemeinde Tostedt können Sie sich an die Samtgemeinde Tostedt wenden. Auf Kreisstraßen, Landesstraßen und Bundesstraßen ist der Landkreis zuständig.

    Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei den Gemeinden. Für die Gemeinde Tostedt können Sie sich an die Samtgemeinde Tostedt wenden. Auf Kreisstraßen, Landesstraßen und Bundesstraßen ist der Landkreis zuständig.

    Ansprechpartner

    Verkehrsbehördliche Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung: Montag bis Donnerstag 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-99740

    E-Mail: verkehrsgenehmigungen@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Formulare

    Hinweise für Tostedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen

    Ein Antrag ist formlos schriftlich oder per Mail mindestens 1 Woche vor Beginn der Sondernutzung bei der zuständigen Stelle einzureichen.

    Ein Antrag ist formlos schriftlich oder per Mail mindestens 1 Woche vor Beginn der Sondernutzung bei der zuständigen Stelle einzureichen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Tostedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen

    Für eine Sondernutzungserlaubnis fällt eine Gebühr von 30,00 € an.

    Für eine Sondernutzungserlaubnis fällt eine Gebühr von 30,00 € an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrsregelung, Veranstaltungen, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Straßenfest, Baustelleneinrichtung, Verkehr regeln, Baustellenabsicherung, Sondernutzungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024