Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

    Hinweise für Salzhausen: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen

    Regelung der Benutzung von Straßen, die über den gewöhnlichen Verkehr hinausgeht

    Verlauf
    Antrag 1 Woche vor Sondernutzung, Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses

    Mitzubringen
    schriftlicher oder mündlicher Antrag

    Gebühren
    wenn eine Verkehrsregelung erforderlich ist

    Für jede Maßnahme, die eine Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Werbetafeln und Hinweisschilder

    Für die Aufstellung von Hinweisschildern im Gebiet der Samtgemeinde Salzhausen ist eine Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen. Rechtsgrundlage ist § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes.

    Der formlose Antrag ist 14 Tage vor der geplanten Plakatierung bei der Samtgemeinde Salzhausen zu stellen. Bitte vergessen Sie bei der Beantragung nicht die Gesamtanzahl und den gewünschten Zeitraum der Plakatierung.

    Gebühren:

    - DIN A 3                               0,40 € pro Plakat und Woche

    - DIN A2 und DIN A 1              0,80 € pro Plakat und Woche

    - DIN A 0                               1,60 € pro Plakat und Woche

    - Mindestgebühr                    10,00 €




    Brauchtumsveranstaltung

    Kleine örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 StVO von der Erlaubnispflicht freigestellt. Die Veranstaltungen sind 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn  dem Ordnungsamt der Samtgemeinde Salzhausen und der Polizei anzuzeigen. Evtl. Umzugsbegleitungen durch Feuerwehr und/od. Polizei sind vom Veranstalter zu organisieren.

    Die Anzeige einer Brauchtumsveranstaltung ist kostenfrei.

    Regelung der Benutzung von Straßen, die über den gewöhnlichen Verkehr hinausgeht

    Verlauf
    Antrag 1 Woche vor Sondernutzung, Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses

    Mitzubringen
    schriftlicher oder mündlicher Antrag

    Gebühren
    wenn eine Verkehrsregelung erforderlich ist

    Für jede Maßnahme, die eine Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Werbetafeln und Hinweisschilder

    Für die Aufstellung von Hinweisschildern im Gebiet der Samtgemeinde Salzhausen ist eine Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen. Rechtsgrundlage ist § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes.

    Der formlose Antrag ist 14 Tage vor der geplanten Plakatierung bei der Samtgemeinde Salzhausen zu stellen. Bitte vergessen Sie bei der Beantragung nicht die Gesamtanzahl und den gewünschten Zeitraum der Plakatierung.

    Gebühren:

    - DIN A 3 0,40 € pro Plakat und Woche

    - DIN A2 und DIN A 1 0,80 € pro Plakat und Woche

    - DIN A 0 1,60 € pro Plakat und Woche

    - Mindestgebühr 10,00 €




    Brauchtumsveranstaltung

    Kleine örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 StVO von der Erlaubnispflicht freigestellt. Die Veranstaltungen sind 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Ordnungsamt der Samtgemeinde Salzhausen und der Polizei anzuzeigen. Evtl. Umzugsbegleitungen durch Feuerwehr und/od. Polizei sind vom Veranstalter zu organisieren.

    Die Anzeige einer Brauchtumsveranstaltung ist kostenfrei.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Verkehrsbehördliche Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßplatz 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung: Montag bis Donnerstag 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 693-0

    Fax: +49 4171 693-99740

    E-Mail: verkehrsgenehmigungen@lkharburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Baustellenabsicherung, Verkehr regeln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)