Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Hinweise für Salzhausen: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen
Regelung der Benutzung von Straßen, die über den gewöhnlichen Verkehr hinausgeht
Verlauf
Antrag 1 Woche vor Sondernutzung, Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses
Mitzubringen
schriftlicher oder mündlicher Antrag
Gebühren
wenn eine Verkehrsregelung erforderlich ist
Für jede Maßnahme, die eine Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Werbetafeln und Hinweisschilder
Für die Aufstellung von Hinweisschildern im Gebiet der Samtgemeinde Salzhausen ist eine Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen. Rechtsgrundlage ist § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes.
Der formlose Antrag ist 14 Tage vor der geplanten Plakatierung bei der Samtgemeinde Salzhausen zu stellen. Bitte vergessen Sie bei der Beantragung nicht die Gesamtanzahl und den gewünschten Zeitraum der Plakatierung.
Gebühren:
- DIN A 3 0,40 € pro Plakat und Woche
- DIN A2 und DIN A 1 0,80 € pro Plakat und Woche
- DIN A 0 1,60 € pro Plakat und Woche
- Mindestgebühr 10,00 €
Brauchtumsveranstaltung
Kleine örtliche Brauchtumsveranstaltungen sind durch die allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 StVO von der Erlaubnispflicht freigestellt. Die Veranstaltungen sind 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Ordnungsamt der Samtgemeinde Salzhausen und der Polizei anzuzeigen. Evtl. Umzugsbegleitungen durch Feuerwehr und/od. Polizei sind vom Veranstalter zu organisieren.
Die Anzeige einer Brauchtumsveranstaltung ist kostenfrei.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Verkehrsbehördliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung: Montag bis Donnerstag 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Baustellenabsicherung, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Verkehr regeln