Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Hinweise für Hanstedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen
Regelung der Benutzung von Straßen, die über den gewöhnlichen Verkehr hinausgeht
Verlauf
Antrag 1 Woche vor Sondernutzung, Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses
Mitzubringen
schriftlicher oder mündlicher Antrag
Gebühren
wenn eine Verkehrsregelung erforderlich ist
Die Genehmigung einer Sondernutzung gehört zum Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und nicht zum Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde. Im Rathaus in Hanstedt können deshalb nur Sondernutzungen für den Bereich der Gemeinde Hanstedt beantragt werden.
Ansonsten sind die Gemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Marxen und Undeloh für ihren Bereich selber zuständig.
Regelung der Benutzung von Straßen, die über den gewöhnlichen Verkehr hinausgeht
Verlauf
Antrag 1 Woche vor Sondernutzung, Unterzeichnung eines Haftungsausschlusses
Mitzubringen
schriftlicher oder mündlicher Antrag
Gebühren
wenn eine Verkehrsregelung erforderlich ist
Die Genehmigung einer Sondernutzung gehört zum Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und nicht zum Zuständigkeitsbereich der Samtgemeinde. Im Rathaus in Hanstedt können deshalb nur Sondernutzungen für den Bereich der Gemeinde Hanstedt beantragt werden.
Ansonsten sind die Gemeinden Asendorf, Brackel, Egestorf, Marxen und Undeloh für ihren Bereich selber zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Verkehrsbehördliche Aufgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Termine nach Vereinbarung: Montag bis Donnerstag 06:30 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag 06:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Hinweise für Hanstedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen
Anträge können formlos gestellt werden.
Anträge können formlos gestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hanstedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen
Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Sondernutzungssatzung und Sondernutzungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Hanstedt: Sondernutzung für öffentliche Verkehrsflächen
Die einzelnen Gemeinden haben jeweils eigene, teilweise voneinander abweichende, Sondernutzungsgebührensatzungen. Detaillierte Auskünfte erteilen die Gemeindeverwaltungen.
Die einzelnen Gemeinden haben jeweils eigene, teilweise voneinander abweichende, Sondernutzungsgebührensatzungen. Detaillierte Auskünfte erteilen die Gemeindeverwaltungen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Baustellenabsicherung, Verkehr regeln