Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Stadt Bad Pyrmont
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Dienstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Mittwoch: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr Freitag: Von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 - 16:30 Uhr
Kontakt
Internet
Landkreis Hameln-Pyrmont
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Baustellenabsicherung, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Verkehr regeln