Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

    Hinweise für Seelze: Sondernutzung

    Allgemeine Informationen

    Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Straßengesetz für die Nutzung der gewidmeten Grünflächen und des Luftraums über der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ( z.B. Plakatierungen).



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    32.2 - Abteilung Mobilität & Entwässerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    30926 Seelze

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seelze: Sondernutzung

    Es genügt ein formloser Antrag.

    Es sollte enthalten sein:

    • Der Zeitraum
    • Ort der Sondernutzung
    • Ausmaß (Fläche oder Anzahl von Plakaten)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seelze: Sondernutzung

    Antrag bis ca. drei Wochen vor Beginn der Sondernutzung.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Seelze: Sondernutzung

    Es fallen Verwaltungsgebühren je nach Aufwand und Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Seelze: Sondernutzung

    Es muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Baustellenabsicherung, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Verkehr regeln

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English