Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Hinweise für Seelze: Sondernutzung
Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Straßengesetz für die Nutzung der gewidmeten Grünflächen und des Luftraums über der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ( z.B. Plakatierungen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Für Seelze wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seelze: Sondernutzung
Es genügt ein formloser Antrag.
Es sollte enthalten sein:
- Der Zeitraum
- Ort der Sondernutzung
- Ausmaß (Fläche oder Anzahl von Plakaten)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seelze: Sondernutzung
Antrag bis ca. drei Wochen vor Beginn der Sondernutzung.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Seelze: Sondernutzung
Es fallen Verwaltungsgebühren je nach Aufwand und Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Seelze: Sondernutzung
Es muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Container im öffentlichen Verkehrsraum, Verkehr regeln, Verkehrsregelung, Baustellenabsicherung, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtung, Straßenfest, Sondernutzungen