Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Hinweise für Hemmingen: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der Gemeinde. Die Gemeinde gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der Gemeinde. Die Gemeinde gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Abteilung Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 und 15 bis 18 Uhr Dienstag 9 bis 12 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9 bis 12 Uhr Freitag 9 bis 12 Uhr Sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 4103-0
Fax: 0511 4103-296
Kontaktperson
Herr Niklas Brinkmann
Hausanschrift
E-Mail: niklas.brinkmann@stadthemmingen.de
Fax: 0511 4103-296
Telefon Festnetz: 0511 4103-113
Herr Thomas Simm
86.01 - Team Verwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hemmingen: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Der Antrag muss mind. 14 Tage vor Vorhabenbeginn einreicht sein.
Der Antrag muss mind. 14 Tage vor Vorhabenbeginn einreicht sein.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Baustellenabsicherung, Verkehr regeln