Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen möchte (z. B. zur Aufstellung eines Gerüstes, Aufstellung eines Containers, Lagerung von Materialien, Aufstellung eines Kranes usw.), bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist. Die benötigten Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt. Sie können vom Antragsteller u. U. bei Tiefbauunternehmen, Verkehrssicherungsfirmen u. ä. ausgeliehen oder im Fachhandel erworben werden.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen möchte (z. B. zur Aufstellung eines Gerüstes, Aufstellung eines Containers, Lagerung von Materialien, Aufstellung eines Kranes usw.), bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist. Die benötigten Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt. Sie können vom Antragsteller u. U. bei Tiefbauunternehmen, Verkehrssicherungsfirmen u. ä. ausgeliehen oder im Fachhandel erworben werden.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Ansprechpartner
Verkehrsbeschränkungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Montag 08:00 - 11:30 Dienstag 08:00 - 11:30 | 14:00 - 17:00 Mittwoch 08:00 - 11:30 Donnerstag 08:00 - 11:30 Freitag 08:00 - 11:30 In der Zulassungsstelle nur nach Vereinbarung.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1385
Kontaktperson
Herr Janietz
GB2 - FB14 - Verkehrsaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Luisa Ebert
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Formulare)
- ggfls. Lageplan bzw. -skizze
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Formulare)
- ggfls. Lageplan bzw. -skizze
Formulare
Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
§ 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Abs. 1 Ziff. 8 StVO
§ 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Abs. 1 Ziff. 8 StVO
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
- Gebühren im Bereich Container beträgt die Mindestgebühr 30 € und je nach Dauer bis zu 150 €
- Aufstellen von Gerüsten und Materiallagerung zwischen 30 € und 150 € (max. Dauer 12 Wochen)
- Gebühren im Bereich Container beträgt die Mindestgebühr 30 € und je nach Dauer bis zu 150 €
- Aufstellen von Gerüsten und Materiallagerung zwischen 30 € und 150 € (max. Dauer 12 Wochen)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Baustellenabsicherung, Verkehr regeln