Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

    Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Allgemeine Informationen

    Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen möchte (z. B. zur Aufstellung eines Gerüstes, Aufstellung eines Containers, Lagerung von Materialien, Aufstellung eines Kranes usw.), bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist. Die benötigten Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt. Sie können vom Antragsteller u. U. bei Tiefbauunternehmen, Verkehrssicherungsfirmen u. ä. ausgeliehen oder im Fachhandel erworben werden.

    Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO



    Allgemeine Informationen

    Wer öffentlichen Verkehrsraum für seine Zwecke in Anspruch nehmen möchte (z. B. zur Aufstellung eines Gerüstes, Aufstellung eines Containers, Lagerung von Materialien, Aufstellung eines Kranes usw.), bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde, mit der gleichzeitig festgelegt wird, wie dieses "Verkehrshindernis" zu sichern ist. Die benötigten Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen werden nicht von der Straßenverkehrsbehörde zur Verfügung gestellt. Sie können vom Antragsteller u. U. bei Tiefbauunternehmen, Verkehrssicherungsfirmen u. ä. ausgeliehen oder im Fachhandel erworben werden.

    Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO



    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Verkehrsbeschränkungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 10

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 08:00 - 11:30 Dienstag 08:00 - 11:30 | 14:00 - 17:00 Mittwoch 08:00 - 11:30 Donnerstag 08:00 - 11:30 Freitag 08:00 - 11:30 In der Zulassungsstelle nur nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1385

    E-Mail: baustellen@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2023 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    GB2 - FB14 - Verkehrsaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2012 (von: migration)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Stadt Helmstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    - vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Formulare)
    - ggfls. Lageplan bzw. -skizze

    - vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Formulare)
    - ggfls. Lageplan bzw. -skizze

    Formulare

    Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    § 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
    § 46 Abs. 1 Ziff. 8 StVO

    § 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
    § 46 Abs. 1 Ziff. 8 StVO

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Helmstedt: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    -  Gebühren im Bereich Container beträgt die Mindestgebühr 30 € und je nach Dauer bis zu 150 €
    -  Aufstellen von Gerüsten und Materiallagerung zwischen 30 € und 150 € (max. Dauer 12 Wochen)

    - Gebühren im Bereich Container beträgt die Mindestgebühr 30 € und je nach Dauer bis zu 150 €
    - Aufstellen von Gerüsten und Materiallagerung zwischen 30 € und 150 € (max. Dauer 12 Wochen)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Veranstaltungen, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Baustellenabsicherung, Verkehr regeln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)