Verkehrsraumeinschränkung Erlaubnis

    Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Beschreibung

    Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

    Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO

    Hinweise für Clausthal-Zellerfeld: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Clausthal-Zellerfeld - Sachgebiet Ordnung & Brandschutz

    Adresse

    Postanschrift

    An der Marktkirche 8

    38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    38678 Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Verwaltung Montag, Dienstag, Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch für Besucher geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05323 931-0

    E-Mail: stadtverwaltung@clausthal-zellerfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Baustellen / Baumaßnahmen nach § 45 Abs. 6 StVO
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe / im sozialen Dienst Tätige / Handelsvertreter
    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 8 StVO

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landkreis Goslar - Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Stapelnerstraße 8

    38644 Goslar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5321 376-930

    Fax: +49 5321 7699-930

    E-Mail: verkehrslenkung@landkreis-goslar.de

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sondernutzungen, Verkehrsregelung, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Baustelleneinrichtung, Baustellenabsicherung, Straßenfest, Verkehr regeln, Veranstaltungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de