Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Siehe auch: Baustellenanordnungen sowie Erlaubnisse und Ausnahmen nach der StVO
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt. Die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt gibt Auskunft, in welche Genehmigungszuständigkeit das Vorhaben einzuordnen ist.
Hinweise für Bad Harzburg: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Goslar zuständig. Liegt die Verkehrsraumeinschränkung im Bereich von Gemeindestraßen wird die Genehmigung von der Stadt Bad Harzburg erteilt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bad Harzburg: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
Formloser Antrag
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Name und Anschrift einer verantwortlichen Person (über 18 Jahre)
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Termin der Baumaßnahme
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Ort und Lageplan der Baustelle
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Unterschrift der verantwortlichen Person
Der Antrag ist mindestes 1 Woche vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Bad Harzburg: Verkehrsraumeinschränkung: Genehmigung
51,20 Euro - 160,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Baustellenabsicherung, Veranstaltungen, Sondernutzungen, Straßenfest, Container im öffentlichen Verkehrsraum, Baustelleneinrichtung, Verkehrsregelung, Verkehr regeln