Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Beschreibung
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.
Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.
Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.
Zuständigkeit
Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen für Niedersächsische Bürgerinnen und Bürger ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Die Ordensanregung des Vorschlagenden ist grundsätzlich bei der Kommunalverwaltung der Wohnortgemeinde des Vorgeschlagenen, für in Georgsmarienhütte wohnende Personen also bei der Stadtverwaltung Georgsmarienhütte einzureichen. Sie wird dann mit einer Stellungnahme der Stadt über den Landkreis Osnabrück und die Bezirksregierung Weser-Ems an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, der für die Verleihung der Verdienstorden vorschlagsberechtigt ist, dem Bundespräsidenten zugeleitet.
Die Ordensanregung des Vorschlagenden ist grundsätzlich bei der Kommunalverwaltung der Wohnortgemeinde des Vorgeschlagenen, für in Georgsmarienhütte wohnende Personen also bei der Stadtverwaltung Georgsmarienhütte einzureichen. Sie wird dann mit einer Stellungnahme der Stadt über den Landkreis Osnabrück und die Bezirksregierung Weser-Ems an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, der für die Verleihung der Verdienstorden vorschlagsberechtigt ist, dem Bundespräsidenten zugeleitet.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Georgsmarienhütte: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Formloser, schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung.
Es genügt nicht, nur Zeiten anzugeben, in denen der Vorgeschlagene seine Ämter innehatte bzw. seine Funktionen ausgeführt hat. Vielmehr müssen die maßgeblichen besonderen ordenswürdigen Verdienste herausgestellt und gewichtet werden, die dafür sprechen, dass der Vorgeschlagene für die Auszeichnung in Betracht kommt. Diese Darstellung der Verdienste sollte sich auf alle Bereiche, in denen der Vorgeschlagene Besonderes geleistet hat, beziehen und möglichst ausführlich sein.
Formloser, schriftlicher Antrag mit ausführlicher Begründung.
Es genügt nicht, nur Zeiten anzugeben, in denen der Vorgeschlagene seine Ämter innehatte bzw. seine Funktionen ausgeführt hat. Vielmehr müssen die maßgeblichen besonderen ordenswürdigen Verdienste herausgestellt und gewichtet werden, die dafür sprechen, dass der Vorgeschlagene für die Auszeichnung in Betracht kommt. Diese Darstellung der Verdienste sollte sich auf alle Bereiche, in denen der Vorgeschlagene Besonderes geleistet hat, beziehen und möglichst ausführlich sein.
Hinweise (Besonderheiten)
Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
- Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl
(Hilfreich wäre ggf. die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen. Auch kann der Verdienstorden nicht posthum verliehen werden.
Formelle Ordensvorschläge unterbreiten dem Bundespräsidenten die Regierungschefs der 16 Länder für ihre "Landeskinder", der Bundesminister des Auswärtigen für Ausländer oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und der jeweilige Bundesminister für seine Bediensteten. Der Bundespräsident stützt seine Entscheidung grundsätzlich auf ihre Prüfungsergebnisse und Anträge und nimmt Ordensverleihungen nur im Konsens mit ihnen vor.
Hinweise für Georgsmarienhütte: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Das gesamte Verfahren bis zur Entscheidung durch den Bundespräsidenten nimmt durchschnittlich einen Zeitraum von ca. einem Jahr in Anspruch.
Das gesamte Verfahren bis zur Entscheidung durch den Bundespräsidenten nimmt durchschnittlich einen Zeitraum von ca. einem Jahr in Anspruch.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 22.11.2007
Stichwörter
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)