Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung Beurkundung

    Vaterschaftsanerkennung

    • Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses von Standesbeamt*innen in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren öffentlich beurkundet werden.

    Beschreibung

    Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

    Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

    Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch Notare beurkundet werden.

    Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

    Hinweise für Braunschweig: Vaterschaftsanerkennung (IES:Braunschweig)

    Hinweise für Braunschweig: Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen (IES:Braunschweig)

    Sofern Sie nur die Vaterschaft anerkennen und keine gemeinsame Sorge erklären wollen, können Sie sich auch an das Standesamt wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Standesamt

    Beschreibung

    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Fax: 0531 4702580

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Braunschweig - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften

    Beschreibung

    Wir sind da für: 

    • Alleinerziehende Elternteile (Mütter sowie Väter)
    • Nicht verheiratete Mütter
    • Nicht verheiratete (werdende) Eltern

     Welche Angebote gibt es?

    • Beratung und Unterstützung
    • des betreuenden Elternteiles bei Fragen zum Kindesunterhalt
    • bei Fragen zur Begründung der gemeinsamen Sorge
    • bei Fragen zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • zum Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Mütter oder Väter nach § 1615 l BGB
    • für junge Volljährige bis zum Alter von 20 Jahren bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern


    Außerdem führen wir auf schriftlichen Antrag

    • Beistandschaften zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder *)

    * ) Eine Beistandschaft kann nur der Elternteil beantragen, der für ein minderjähriges Kind allein sorgt oder bei dem das Kind bei gemeinsamer Sorge überwiegend lebt.

    Der Beistand ist Interessenvertreter des Kindes und kann Unterhaltsansprüche gerichtlich durchsetzen, sowie sich um die Zahlungen des unterhaltsverpflichteten Elternteils kümmern z. B. durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (s. Link Broschüre Beistandschaft).

    Ebenso können alleinerziehende Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft Hilfe erhalten, sofern hier Schwierigkeiten auftreten. Als Beistand kann der Fachbereich auch gerichtliche Vaterschaftsfeststellungsverfahren für das Kind führen.

    Alle aufgeführten Angebote sind kostenfrei und insbesondere auch eine Beistandschaft kann zu jeder Zeit auf Wunsch beendet werden.

    Bei der Einleitung von Gerichts- und Vollstreckungsmaßnahmen können allerdings Kosten auf den betreuenden Elternteil zukommen, sofern wegen eigener Einkünfte oder aber Vermögen kein Anspruch auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe besteht.  

    • Auskunft aus dem Sorgerechtsregister 

    Von uns werden außerdem Auskünfte aus dem Sorgerechtsregister (sogenannte Negativbescheinigungen) erteilt. Diese Auskunft ist nur möglich für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und auch niemals miteinander verheiratet waren.  

    • Beurkundungen

    Weiterhin nehmen wir grundsätzlich nur nach Terminabsprache Beurkundungen vor, und zwar zum Beispiel:

    • Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen
    • Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern
    • Verpflichtung zum Unterhalt (Erstverpflichtung und Abänderungen) für minderjährige Kinder und für junge Volljährige (Beurkundungszeitpunkt muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres liegen) 

    Hinweis:

    Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen können bereits vor Geburt des Kindes beurkundet werden (siehe hierzu Broschüre Vaterschaftsanerkennung).

    Außerdem führen wir

    • Amtsvormundschaften (auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) sowie Amtspflegschaften für minderjährige Kinder.

    Ehrenamtliche Einzelvormünder können in Mündelangelegenheiten vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beraten werden.

    Um den Service zu verbessern und längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden, ist oftmals eine Terminvereinbarung wünschenswert oder sogar erforderlich.

    Terminabsprachen können Sie grundsätzlich entweder telefonisch, bei einer persönlichen Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten, per E-Mail oder über das Online-Formular vornehmen.

    Weitere Informationen zu den Zuständigkeitsregelungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten unter "Download / Links" - Amtsvormundschaft / Beistandschaften.

    Adresse

    Postanschrift

    An der Martinikirche 1-2

    38100 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag Termine nur nach vorheriger Absprache Dienstag Termine nur nach vorheriger Absprache Mittwoch Termine nur nach vorheriger Absprache Donnerstag Termine nur nach vorheriger Absprache Freitag Termine nur nach vorheriger Absprache Samstag geschlossen Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminanfrage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4708618

    Fax: 0531 4708605

    E-Mail: frank.mueller@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Braunschweig - Standesamt

    Beschreibung

    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    Fax: 0531 4702580

    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften

    Beschreibung

    Wir sind da für: 

    • Alleinerziehende Elternteile (Mütter sowie Väter)
    • Nicht verheiratete Mütter
    • Nicht verheiratete (werdende) Eltern

     Welche Angebote gibt es?

    • Beratung und Unterstützung
    • des betreuenden Elternteiles bei Fragen zum Kindesunterhalt
    • bei Fragen zur Begründung der gemeinsamen Sorge
    • bei Fragen zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • zum Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Mütter oder Väter nach § 1615 l BGB
    • für junge Volljährige bis zum Alter von 20 Jahren bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern


    Außerdem führen wir auf schriftlichen Antrag

    • Beistandschaften zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder *)

    * ) Eine Beistandschaft kann nur der Elternteil beantragen, der für ein minderjähriges Kind allein sorgt oder bei dem das Kind bei gemeinsamer Sorge überwiegend lebt.

    Der Beistand ist Interessenvertreter des Kindes und kann Unterhaltsansprüche gerichtlich durchsetzen, sowie sich um die Zahlungen des unterhaltsverpflichteten Elternteils kümmern z. B. durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (s. Link Broschüre Beistandschaft).

    Ebenso können alleinerziehende Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft Hilfe erhalten, sofern hier Schwierigkeiten auftreten. Als Beistand kann der Fachbereich auch gerichtliche Vaterschaftsfeststellungsverfahren für das Kind führen.

    Alle aufgeführten Angebote sind kostenfrei und insbesondere auch eine Beistandschaft kann zu jeder Zeit auf Wunsch beendet werden.

    Bei der Einleitung von Gerichts- und Vollstreckungsmaßnahmen können allerdings Kosten auf den betreuenden Elternteil zukommen, sofern wegen eigener Einkünfte oder aber Vermögen kein Anspruch auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe besteht.  

    • Auskunft aus dem Sorgerechtsregister 

    Von uns werden außerdem Auskünfte aus dem Sorgerechtsregister (sogenannte Negativbescheinigungen) erteilt. Diese Auskunft ist nur möglich für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und auch niemals miteinander verheiratet waren.  

    • Beurkundungen

    Weiterhin nehmen wir grundsätzlich nur nach Terminabsprache Beurkundungen vor, und zwar zum Beispiel:

    • Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen
    • Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern
    • Verpflichtung zum Unterhalt (Erstverpflichtung und Abänderungen) für minderjährige Kinder und für junge Volljährige (Beurkundungszeitpunkt muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres liegen) 

    Hinweis:

    Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen können bereits vor Geburt des Kindes beurkundet werden (siehe hierzu Broschüre Vaterschaftsanerkennung).

    Außerdem führen wir

    • Amtsvormundschaften (auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) sowie Amtspflegschaften für minderjährige Kinder.

    Ehrenamtliche Einzelvormünder können in Mündelangelegenheiten vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beraten werden.

    Um den Service zu verbessern und längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden, ist oftmals eine Terminvereinbarung wünschenswert oder sogar erforderlich.

    Terminabsprachen können Sie grundsätzlich entweder telefonisch, bei einer persönlichen Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten, per E-Mail oder über das Online-Formular vornehmen.

    Weitere Informationen zu den Zuständigkeitsregelungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten unter "Download / Links" - Amtsvormundschaft / Beistandschaften.

    Öffnungszeiten

    Montag Termine nur nach vorheriger Absprache Dienstag Termine nur nach vorheriger Absprache Mittwoch Termine nur nach vorheriger Absprache Donnerstag Termine nur nach vorheriger Absprache Freitag Termine nur nach vorheriger Absprache Samstag geschlossen Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminanfrage

    Kontakt

    Fax: 0531 4708605

    Telefon Festnetz: 0531 4708618

    E-Mail: doris.dankemeier@braunschweig.de

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Braunschweig - Standesamt

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    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    Fax: 0531 4702580

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    Beschreibung

    Wir sind da für: 

    • Alleinerziehende Elternteile (Mütter sowie Väter)
    • Nicht verheiratete Mütter
    • Nicht verheiratete (werdende) Eltern

     Welche Angebote gibt es?

    • Beratung und Unterstützung
    • des betreuenden Elternteiles bei Fragen zum Kindesunterhalt
    • bei Fragen zur Begründung der gemeinsamen Sorge
    • bei Fragen zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • zum Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Mütter oder Väter nach § 1615 l BGB
    • für junge Volljährige bis zum Alter von 20 Jahren bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern


    Außerdem führen wir auf schriftlichen Antrag

    • Beistandschaften zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder *)

    * ) Eine Beistandschaft kann nur der Elternteil beantragen, der für ein minderjähriges Kind allein sorgt oder bei dem das Kind bei gemeinsamer Sorge überwiegend lebt.

    Der Beistand ist Interessenvertreter des Kindes und kann Unterhaltsansprüche gerichtlich durchsetzen, sowie sich um die Zahlungen des unterhaltsverpflichteten Elternteils kümmern z. B. durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (s. Link Broschüre Beistandschaft).

    Ebenso können alleinerziehende Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft Hilfe erhalten, sofern hier Schwierigkeiten auftreten. Als Beistand kann der Fachbereich auch gerichtliche Vaterschaftsfeststellungsverfahren für das Kind führen.

    Alle aufgeführten Angebote sind kostenfrei und insbesondere auch eine Beistandschaft kann zu jeder Zeit auf Wunsch beendet werden.

    Bei der Einleitung von Gerichts- und Vollstreckungsmaßnahmen können allerdings Kosten auf den betreuenden Elternteil zukommen, sofern wegen eigener Einkünfte oder aber Vermögen kein Anspruch auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe besteht.  

    • Auskunft aus dem Sorgerechtsregister 

    Von uns werden außerdem Auskünfte aus dem Sorgerechtsregister (sogenannte Negativbescheinigungen) erteilt. Diese Auskunft ist nur möglich für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und auch niemals miteinander verheiratet waren.  

    • Beurkundungen

    Weiterhin nehmen wir grundsätzlich nur nach Terminabsprache Beurkundungen vor, und zwar zum Beispiel:

    • Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen
    • Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern
    • Verpflichtung zum Unterhalt (Erstverpflichtung und Abänderungen) für minderjährige Kinder und für junge Volljährige (Beurkundungszeitpunkt muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres liegen) 

    Hinweis:

    Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen können bereits vor Geburt des Kindes beurkundet werden (siehe hierzu Broschüre Vaterschaftsanerkennung).

    Außerdem führen wir

    • Amtsvormundschaften (auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) sowie Amtspflegschaften für minderjährige Kinder.

    Ehrenamtliche Einzelvormünder können in Mündelangelegenheiten vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beraten werden.

    Um den Service zu verbessern und längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden, ist oftmals eine Terminvereinbarung wünschenswert oder sogar erforderlich.

    Terminabsprachen können Sie grundsätzlich entweder telefonisch, bei einer persönlichen Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten, per E-Mail oder über das Online-Formular vornehmen.

    Weitere Informationen zu den Zuständigkeitsregelungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten unter "Download / Links" - Amtsvormundschaft / Beistandschaften.

    Öffnungszeiten

    Montag Termine nur nach vorheriger Absprache Dienstag Termine nur nach vorheriger Absprache Mittwoch Termine nur nach vorheriger Absprache Donnerstag Termine nur nach vorheriger Absprache Freitag Termine nur nach vorheriger Absprache Samstag geschlossen Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminanfrage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4708618

    Fax: 0531 4708605

    E-Mail: doris.dankemeier@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften

    Beschreibung

    Wir sind da für: 

    • Alleinerziehende Elternteile (Mütter sowie Väter)
    • Nicht verheiratete Mütter
    • Nicht verheiratete (werdende) Eltern

     Welche Angebote gibt es?

    • Beratung und Unterstützung
    • des betreuenden Elternteiles bei Fragen zum Kindesunterhalt
    • bei Fragen zur Begründung der gemeinsamen Sorge
    • bei Fragen zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • zum Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Mütter oder Väter nach § 1615 l BGB
    • für junge Volljährige bis zum Alter von 20 Jahren bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern


    Außerdem führen wir auf schriftlichen Antrag

    • Beistandschaften zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder *)

    * ) Eine Beistandschaft kann nur der Elternteil beantragen, der für ein minderjähriges Kind allein sorgt oder bei dem das Kind bei gemeinsamer Sorge überwiegend lebt.

    Der Beistand ist Interessenvertreter des Kindes und kann Unterhaltsansprüche gerichtlich durchsetzen, sowie sich um die Zahlungen des unterhaltsverpflichteten Elternteils kümmern z. B. durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (s. Link Broschüre Beistandschaft).

    Ebenso können alleinerziehende Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft Hilfe erhalten, sofern hier Schwierigkeiten auftreten. Als Beistand kann der Fachbereich auch gerichtliche Vaterschaftsfeststellungsverfahren für das Kind führen.

    Alle aufgeführten Angebote sind kostenfrei und insbesondere auch eine Beistandschaft kann zu jeder Zeit auf Wunsch beendet werden.

    Bei der Einleitung von Gerichts- und Vollstreckungsmaßnahmen können allerdings Kosten auf den betreuenden Elternteil zukommen, sofern wegen eigener Einkünfte oder aber Vermögen kein Anspruch auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe besteht.  

    • Auskunft aus dem Sorgerechtsregister 

    Von uns werden außerdem Auskünfte aus dem Sorgerechtsregister (sogenannte Negativbescheinigungen) erteilt. Diese Auskunft ist nur möglich für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und auch niemals miteinander verheiratet waren.  

    • Beurkundungen

    Weiterhin nehmen wir grundsätzlich nur nach Terminabsprache Beurkundungen vor, und zwar zum Beispiel:

    • Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen
    • Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern
    • Verpflichtung zum Unterhalt (Erstverpflichtung und Abänderungen) für minderjährige Kinder und für junge Volljährige (Beurkundungszeitpunkt muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres liegen) 

    Hinweis:

    Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen können bereits vor Geburt des Kindes beurkundet werden (siehe hierzu Broschüre Vaterschaftsanerkennung).

    Außerdem führen wir

    • Amtsvormundschaften (auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) sowie Amtspflegschaften für minderjährige Kinder.

    Ehrenamtliche Einzelvormünder können in Mündelangelegenheiten vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beraten werden.

    Um den Service zu verbessern und längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden, ist oftmals eine Terminvereinbarung wünschenswert oder sogar erforderlich.

    Terminabsprachen können Sie grundsätzlich entweder telefonisch, bei einer persönlichen Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten, per E-Mail oder über das Online-Formular vornehmen.

    Weitere Informationen zu den Zuständigkeitsregelungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten unter "Download / Links" - Amtsvormundschaft / Beistandschaften.

    Öffnungszeiten

    Montag Termine nur nach vorheriger Absprache Dienstag Termine nur nach vorheriger Absprache Mittwoch Termine nur nach vorheriger Absprache Donnerstag Termine nur nach vorheriger Absprache Freitag Termine nur nach vorheriger Absprache Samstag geschlossen Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminanfrage

    Kontakt

    Fax: 0531 4708605

    Telefon Festnetz: 0531 4708618

    E-Mail: doris.dankemeier@braunschweig.de

    Internet

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    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Standesamt

    Beschreibung

    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Adresse

    Postanschrift

    Platz der Deutschen Einheit 1

    38100 Braunschweig

    Postfachadresse

    Postfach 3309

    38023 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag

    Kontakt

    Fax: 0531 4702580

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

    Kontaktperson

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    Version

    Technisch geändert am 24.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Standesamt

    Beschreibung

    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Fax: 0531 4702580

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Standesamt

    Beschreibung

    Folgende Personenanzahl ist im unseren Trauorten möglich:

    Rathaus

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 16 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Kemenate

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Schloss Richmond

    • Im Trauzimmer sind Sitzplätze für 30 Gäste (inkl. Kinder) sowie 4 Sitzplätze am Trautisch für das Brautpaar und die Trauzeugen vorhanden.
    • Ein Stehplatz ist für einen Fotografen vorgesehen.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen Nur nach Terminvereinbarung (innerhalb der Öffnungszeiten): * Anmeldung der Eheschließung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Kirchenaustritt * Namensänderung (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Trauungen (Montag bis Freitag sowie an ausgewählten Samstagen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Donnerstag in der Zeit von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr) * Vaterschaftsanerkennungen (Donnerstag auch bis 17:00 Uhr) * Nachregistrierung von Geburten, Sterbefällen und Eheschließungen im Ausland (Donnerstag auch bis 16:30 Uhr) Hinweis: Insbesondere freitags oder vor Feiertagen kann die telefonische Erreichbarkeit auf Grund zahlreicher Eheschließungen sehr eingeschränkt sein! Diese Tage sind bei Brautpaaren besonders beliebt, so dass viele Standesbeamtinnen im Traueinsatz sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Fax: 0531 4702580

    Telefon Festnetz: 0531 4703722

    E-Mail: standesamt@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften

    Beschreibung

    Wir sind da für: 

    • Alleinerziehende Elternteile (Mütter sowie Väter)
    • Nicht verheiratete Mütter
    • Nicht verheiratete (werdende) Eltern

     Welche Angebote gibt es?

    • Beratung und Unterstützung
    • des betreuenden Elternteiles bei Fragen zum Kindesunterhalt
    • bei Fragen zur Begründung der gemeinsamen Sorge
    • bei Fragen zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • zum Betreuungsunterhalt nicht verheirateter Mütter oder Väter nach § 1615 l BGB
    • für junge Volljährige bis zum Alter von 20 Jahren bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Eltern


    Außerdem führen wir auf schriftlichen Antrag

    • Beistandschaften zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder *)

    * ) Eine Beistandschaft kann nur der Elternteil beantragen, der für ein minderjähriges Kind allein sorgt oder bei dem das Kind bei gemeinsamer Sorge überwiegend lebt.

    Der Beistand ist Interessenvertreter des Kindes und kann Unterhaltsansprüche gerichtlich durchsetzen, sowie sich um die Zahlungen des unterhaltsverpflichteten Elternteils kümmern z. B. durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (s. Link Broschüre Beistandschaft).

    Ebenso können alleinerziehende Mütter bei der Feststellung der Vaterschaft Hilfe erhalten, sofern hier Schwierigkeiten auftreten. Als Beistand kann der Fachbereich auch gerichtliche Vaterschaftsfeststellungsverfahren für das Kind führen.

    Alle aufgeführten Angebote sind kostenfrei und insbesondere auch eine Beistandschaft kann zu jeder Zeit auf Wunsch beendet werden.

    Bei der Einleitung von Gerichts- und Vollstreckungsmaßnahmen können allerdings Kosten auf den betreuenden Elternteil zukommen, sofern wegen eigener Einkünfte oder aber Vermögen kein Anspruch auf Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe besteht.  

    • Auskunft aus dem Sorgerechtsregister 

    Von uns werden außerdem Auskünfte aus dem Sorgerechtsregister (sogenannte Negativbescheinigungen) erteilt. Diese Auskunft ist nur möglich für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und auch niemals miteinander verheiratet waren.  

    • Beurkundungen

    Weiterhin nehmen wir grundsätzlich nur nach Terminabsprache Beurkundungen vor, und zwar zum Beispiel:

    • Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungserklärungen
    • Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern
    • Verpflichtung zum Unterhalt (Erstverpflichtung und Abänderungen) für minderjährige Kinder und für junge Volljährige (Beurkundungszeitpunkt muss vor Vollendung des 21. Lebensjahres liegen) 

    Hinweis:

    Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen können bereits vor Geburt des Kindes beurkundet werden (siehe hierzu Broschüre Vaterschaftsanerkennung).

    Außerdem führen wir

    • Amtsvormundschaften (auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) sowie Amtspflegschaften für minderjährige Kinder.

    Ehrenamtliche Einzelvormünder können in Mündelangelegenheiten vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie beraten werden.

    Um den Service zu verbessern und längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden, ist oftmals eine Terminvereinbarung wünschenswert oder sogar erforderlich.

    Terminabsprachen können Sie grundsätzlich entweder telefonisch, bei einer persönlichen Vorsprache innerhalb der Sprechzeiten, per E-Mail oder über das Online-Formular vornehmen.

    Weitere Informationen zu den Zuständigkeitsregelungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten unter "Download / Links" - Amtsvormundschaft / Beistandschaften.

    Öffnungszeiten

    Montag Termine nur nach vorheriger Absprache Dienstag Termine nur nach vorheriger Absprache Mittwoch Termine nur nach vorheriger Absprache Donnerstag Termine nur nach vorheriger Absprache Freitag Termine nur nach vorheriger Absprache Samstag geschlossen Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminanfrage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4708618

    Fax: 0531 4708605

    E-Mail: doris.dankemeier@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, IdKarte)

    Formulare

    beim Standesamt

    Voraussetzungen

    • Die Anerkennung und die Zustimmung müssen öffentlich beurkundet werden.
    • Die Anerkennung der Vaterschaft kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
    • Die Anerkennung ist nicht empfangsbedürftig und bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Entgegennahme durch ein bestimmtes Standesamt oder einer anderen Behörde.
    • Es gilt das Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft gem. § 1597a. BGB
    • Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht (Sperrwirkung).
    • Eine Anerkennung unter Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
    • Es darf kein wirksamer Widerruf des Anerkennenden bestehen.
    • Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.
    • Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.
    • Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an; die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. Die Anerkennung der Vaterschaft kann auch vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
    • Wer in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist kann nur selbst anerkennen, bedarf allerdings der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Für Geschäftsunfähige kann der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen.; ist der gesetzliche Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.
    • Für die Zustimmung der Mutter gelten die gleichen Vorschriften.
    • Für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur der gesetzliche Vertreter der Anerkennung zustimmen.
    • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
    • §1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.

    • Der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein.
    • Der Standesbeamte/ Die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern.
    • Insbesondere geprüft:
    • Die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
    • Die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
    • Etwaige frühere Statusfeststellungen
    • Der/Die Standesbeamte/in klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf.
    • Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet

    Fristen

    • Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

    Bearbeitungsdauer

    • Einzelfallabhängig

    Kosten

    Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärungen beim Standesamt: Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 23.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Vaterschaftsanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English