Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe

    Untersuchungsberechtigungsschein

    Beschreibung

    Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

    Benötigt werden hierfür:

    • ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
    • ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

    Hinweise für Hasbergen: Untersuchungsberechtigungsschein

    Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

    Zusätzlich zum UB-Schein wird ein Erhebungsbogen ausgehändigt. Dieser wird zu Hause von den Personenberechtigten ausgefüllt und zur ärztlichen Untersuchung mitgenommen.

    Voraussetzungen:

    • Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
    • Hauptwohnsitz im Bereich der Gemeinde

    Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:

    • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
    • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
    • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
    • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
    • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes

    Bearbeitungsfristen:
    Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.

    Unterlagen:

    Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.

    Ansprechpartner

    Hasbergen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hüggelplatz 1

    49205 Hasbergen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05405 5020

    Fax: 05405 50266

    E-Mail: info@gemeinde-hasbergen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.

    Bemerkungen

    Hinweis für die untersuchenden Ärztinnen und Ärzte: Die Abrechnung der Kosten erfolgt beim Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Hannover, Am Waterlooplatz 11, 30167 Hannover

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausbildung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de