Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Hinweise für Ganderkesee: Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.
Damit den Betreffenden durch diese Untersuchung keine Kosten entstehen, können sie sich in den Bürgerbüros einen entsprechenden Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen.
Voraussetzungen:
Der Jugendliche darf zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Er muss mit Hauptwohnsitz in Ganderkesee gemeldet sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Fachdienst 21 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: ja - Parkplatz:
Anzahl: 40 Gebühren: nein
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Bürgerbüro Bookholzberg
Hausanschrift
Stedinger Straße 44 A
27777 Ganderkesee
Beachten Sie bitte die besonderen Öffnungszeiten (siehe oben)
Telefon Festnetz: 04222 44-300
E-Mail: Buergerbuero@ganderkesee.de
Bürgerbüro Ganderkesee
Weitere Informationen
Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Hinweise für Ganderkesee: Untersuchungsberechtigungsschein
- Personalausweis/ Reisepass/ Ausweisdokument
- falls die minderjährige Person nicht persönlich, stattdessen ein Elternteil erscheint, muss dieser sich ausweisen können
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Ganderkesee: Untersuchungsberechtigungsschein
Die Antragstellung kann im Bürger-Service-Büro in Ganderkesee oder Bookholzberg erfolgen:
- persönlich
- durch Bevollmächtigung
- durch einen Sorgeberechtigtendd
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise für Ganderkesee: Untersuchungsberechtigungsschein
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Ausbildung