Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Benötigt werden hierfür:
- ein Untersuchungsberechtigungsschein (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben) und
- ein Erhebungsbogen (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein beim zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Die Arztwahl ist frei.
Ansprechpartner
Stadt Leer (Ostfriesland) - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Bürgerbüros Montag und Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag und Mittwoch: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online einen Termin!Hier geht es nun zur Online-Terminvergabe! [ ]
Kontakt
Telefon Festnetz: 0491 9782-500
E-Mail: buergerbuero@leer.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Ausbildung